PRO RE PUBLICA

" Datenschutzerklärung"

Ticker Europa

Eine Subpage zur Seite PRO-RE-PUBLICA von Dr. Christian Heinze (Kontakt/Contact)


Europa stagniert

unter der (überbewerteten) Ungewissheit seines (unterbewerteten) künftigen Verhältnisses zu England. Zugleich sieht es sich von der Gefahr einer Corona-Epidemie bedroht. Bekämpfungs- und Vorbeuge- Maßnahmen bringen überall Teile des Verkehrs und des Versorgungswesens zum Stillstand. Staat und Gesellschaft stehen vor der Aufgabe, die zu erwartenden Wohlstands- und Entwicklungseinbußen friedlich zu bewältigen. Es wird einer Um-Orientierung der Politik und der Bevölkerung bedürfen - ein Bedarf, der infolge von Mängeln im System der Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen und der Ausbildung und der europäischen Hilfslosigkeit gegenüber dem Migrationsproblem auch ohne die Corona-Epidemie ansteht. Die zur Zeit beschrittenen Wege erscheinen hierzu wenig geeignet. Vielleicht ist es ein Vorteil, dass Corona dazu zwingt, die Aufgabe in Angriff zu nehmen, ehe die Folgen der grandiosen europäischen Umverteilungs- und Verschuldungspolitik eine sehr viel ungünstigere Ausgangslage dafür schaffen. Sogar nachhaltiger als eine Epidemie kann sich der in krassem Gegensatz zu ihrem verbalen Auftreten stehende Mangel Europas an Mitteln und Wegen erweisen, Schäden aus politischen Entwicklungen außerhalb der "westlich" orientierten Länder abzuwenden. Eine größeren Problemen gewachsene europäische oder europäisch-nationale Außenpolitik liegt im Bereich hoffnungsarmen Wunschdenkens. Mit geliehenem Geld oder partikulären Sympathien lässt sich vielleicht ein kurfristiger Aufschub, aber nicht die Bewältigung solcher Probleme kaufen.

In dieser Lage ist der weitaus größte Teil der Verlautbarungen der Medien und der Politik damit beschäftigt, unter dem Vorwand, Rassismus, Nationalismus oder Terrorismus zu bekämpfen, der Abneigung gegen Unzufriedene und - sei es fundamental - Andersdenkende Nachdruck zu verleihen - auch wenn es sich dabei um bis zu mehr als einem Fünftel regionaler Wähler handelt. Von realistischen und konkreten Plänen zur nachhaltigen Problembewältigung ist dagegen kaum etwas zu hören.
2020 02 28
Zur bevorstehenden Wahl des EU-Parlaments:

Das EUROPEAN COUNCIL ON FOREIGN RELATIONS wirbt für die Fortführung der gegenwärtigen katastrophalen EU-Politik, indem es die neuen politischen Kräfte, von denen das council den Erwerb bis zu einem Drittel der Sitze im EU-Parlament erwartet, als

„Feinde Europas“

bezeichnet (https://www.ecfr.eu/page/-/EUROPEAN_PARLIAMENT_FLASH_SCORECARD_online.pdf). Wer diese gegenwärtige EU-Politik (einschließlich ihrer feindseligen und selbstverblendeten Haltung gegenüber England anlässlich des "Brexit"), die die Grundlagen der Europäischen Union erschüttert, abwählen möchte, schafft in Wirklichkeit eine notwendige - wenn auch nicht ausreichende - Bedingung für deren Fortbestand mit Hilfe grundlegender Rückkehr und Erneuerung.

Dieselben Mächte, die das council tragen, bieten das Europäische Parlament als Instanz an, die der auf Eigenstaatlichkeit gerichteten EU-Politik Legitimität verschaffen soll. Das ist Täuschung und Selbsttäuschung. Es kann aber sein, dass das Parlament ganz im Gegensatz zu der ihm zugedachten Rolle zum Ort einer Art demokratischen Einzelakts wird, der die Rückkehr der Mitgliedstaaten zu Staatlichkeit einmahnt.
2019 04 20
Es sieht so aus, als könnte ein Aufstand in England der Regierung May mit ihrer auf Verbleib in der EU gerichteten Politik ein Ende bereiten. Wenn es zu einer Totalrevision der EU-Politik Englands vor Wirksamkeit des Austritts durch Übernahme der Regierung durch die

Brexiteers

kommen sollte, so könnte England gleichwohl zur Rettung der EU beitragen. Die Engländer sollten, trotz ihrer verächtlichen Behandlung durch maßgebliche Kräfte in den anderen EU-Ländern während der letzten Jahre die Größe haben, einen neuen britischen leader erklären zu lassen, dass sie nach wie vor eine europäische Union mit England als Mitglied für nötig halten. Sie sollten erklären, dass die gegenwäritge EU-Entwicklung der EU notwendig in ihren Zusammenbruch führt, woran eine Fortführung der UK-Mitgliedschaft nichts ändern könnte. Dabei müssen die Gründe für diese Bewertung der EU-Politik genannt werden: Aushöhlung der Staatlichkeit der Mitgliedsländer und damit der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa, Überregulierung, Verlust von Verbindlichkeit und Haftung, Untragbarkeit des uneingeschränkten Freizügigkeitsdogmas, zu weitgehende Belastung des Marktwirtschaftsprinzips durch staatliche Produktions- und Verteilungseingriffe sowie Überschuldung. So würde England die ihm zusammen mit Frankreich und Deutschland zukommende Führungsrolle bei der europäischen Vereinigung wahrnehmen.
2019 04 21
Aus Anlass des

Brexit

tobt eine Schlacht zwischen Demokratie und Bürokratie. Die Entscheidung fällt, für ganz Europa, dieser Tage im englischen Parlament. Auch soweit Bürokratie hier (mit Hilfe von Angst) siegt, ist Demokratie auf Dauer stärker.

Vorabend des Brexit. Kampf um EU in vollem Gange.
2019 03 28
Die Wahrheit über die von Brüssel diktierten

Brexit-Bedingungen

: Ambrose Evans-Pritchard, "Parliament beware: the backstop and the EU Political Declaration are a double trap"
2019 02 10

Antieuropäer ?

Eine beim EU-Establishment beliebte Geisteshaltung nennt jeden, der etwas wichtiges an der EU auszusetzen hat oder für den Brexit eintritt, einen Anti-Europäer und einen Feind der EU, der nach deren Präsident Tusk in die Hölle gehört. Dass der Zustand und die Politik der EU, etwa die von ihr veranlasste Zirrhose der europäischen marktwirtschaftlichen Verfassung durch massive Umverteilung, durch Ablösung des Haftungsprinzips mit Hilfe von Billionen Steuergeldern, durch massive Gefährdung des Währungssystems und hypertrophe Regulierungen bei gleichzeitiger Auflösung der Verbindlichkeit von Gesetzen und Verträgen einer Diskussion und eventuell Berichtigung bedürfen könnten, kommt der EU nicht in den Sinn. Allein diese Geisteshaltung fordert eine Reform an Haupt und Gliedern - von der meilenweiten Entfernung der EU-Gouvernance vom Demokratieprinzip ganz zu schweigen. Dass Verantwortung für die Fehlentwicklung letztlich bei den Mitgliedstaaten liegt, ändert nichts an der Lage.

Wie die EU der Vereinigung Europas entgegenwirkt, zeigt der Brexit. Die Verweigerung jeder für das Vereinigte Königreich (und übrigens für Gesamteuropa) wichtigen Reform zur Herstellung der vereinbarten Subsidiarität des acquis communautaire oder zur Einführung von Modalitäten der vereinbarten Freizügigkeit durch die EU ließ England keine andere Wahl als den Brexit zur - sei es kostspieligen - Wahrung seiner Interessen oder die Selbstaufgabe. Damit hat die EU einen katastrophalen Rückschritt auf dem Vereinigungsweg veranlasst. Wenn es nun auch noch mit Fleiß vermeidet, was einer künftigen Annäherung der EU und des UK förderlich sein könnte, disqualifiziert sich das EU-Establishment vollends als Agent europäischer Vereinigung. Hinter der EU-Politik mag der Wille zur Schaffung eines Staates der Vereinigten Länder Europas im Wege einer schleichenden paralegalen Revolution stehen. Aber diesen Willen muss jeder politisch klare Kopf und jeder Demokrat als utopisch von sich weisen. Stattdessen müssen alle Kräfte darauf gerichtet werden, europäische Einigkeit über konkrete politische Projekte zu erzielen. Das entsprechende organisatorische Modell ist der Bund starker demokratischer Nationalstaaten. Wer die dringend nötige Vereinigung ernsthaft will, ist durch die Verirrung der EU-Politik geradezu gezwungen, sich (nicht etwa gegen die EU zu wenden sondern) in jene Rolle zu begeben, die als antieuropäisch diffamiert wird, weil sie gegen die Deformation der EU protestiert und Reformen fordert.

2019 02 07
Noch 66 Tage bis Brexit und keine Vereinbarung über die künftigen Beziehungen zwischen England und der EU in Sicht ?

Die mehrfach veröffentlichte Erwartung eines Nodeal-Chaos für England erschwert vernünftige politische Entscheidungen und damit Demokratie sowie europäische Vereinigung. Die Erwartung kann auf rationale Weise überprüft werden. Um die Folgen von

Nodeal

im Bereich des Warenverkehrs zu überschauen, lässt sich feststellen, welche bisher üblichen englischen Aus- und Einfuhren nach und aus der EU bei Anwendung der ohne deal ab Brexit geltenden EU-Tarife mit welchem Anteil am Preis zusätzlich belastet würden und welche Umsatzeinbußen sich durch etwaige mengenmäßige EU-Außenhandelsbeschränkungen ergeben. Auf dieser Grundlage könnten England und die EU beispielsweise planen:

- Preisermäßigungen für Ausfuhrwaren, gegebenenfalls ermöglicht durch Lohnermäßigungen.

- Substitution von Einfuhrwaren durch einheimische oder Drittländer-Erzeugnisse.

- Kompensation durch zusätzliche Außenhandelsumsätze infolge Befreiung Englands von EU-Handelsschranken.

- Zu erwartende Änderungen von EU-Tarifen im Eigeninteresse der EU.

- Subventionierung zur graduellen Aufrechterhaltung der während der Mitgliedschaft erzielten Preise, ggf. vorübergehend, Finanzierung durch eingesparte Netto-Defizitleistungen an die EU und eventuell durch Ausgleichsabgaben auf Gewinne durch Befreiung von EU-Handelsschranken.

- Voraussichtliche Akzeptanz der Preisänderungen durch das englische Publikum durch Zahlung oder ersatzlosen Verzicht. Völker sind zur Reduktion ihres gehobenen Standards zugunsten von Selbstbestimmung bereit. Das Festhalten an unterschiedlichen Lebensgewohnheiten bewirkt bereits erhebliche Reduktionen dieser Art quer durch Europa.

Wenn auch nicht Chaos, so drohen doch schmerzliche Nachteile durch Wegfall oder Verteuerung von Ein- und Ausfuhren zwischen England und der EU auch bei den betroffenen Unternehmen in der EU. Dass anti-englische oder anti-Brexit- Ressentiments Vereinbarungen über die Aufrechterhaltung eines Teils des acquis entgegenstehen könnten, die nach Art. 50 EUV auch nach dem 29.3.2019 zulässig sind, ist schwer zu glauben.

2019 01 21

Europäische Identität

Zu den wichtigsten Voraussetzungen europäischer Vereinigung gehört die Entwicklung eines Zusammengehörigkeitsgefühls als Europäer. Dazu müssen die Europäer die Eigenheiten der anderen europäischen Bevölkerungen kennen lernen und ihre Gemeinsamkeiten erkennen und entwickeln. Die Notwendigkeit kann heute als allgemein erkannt gelten (sie wurde zum Beispiel vom EU-Kommissar Günther H. Oettinger in seinem Münchner Vortrag vom 27.9.2018 hervorgehoben). Das muss mit der Jugend beginnen. Viel wird in dieser Richtung unternommen - von den Staaten, aus der Gesellschaft heraus, auch von der EU, am meisten von Einzelnen. Das bleiben dennoch kleine Bäche anstatt des erforderlichen Stroms. Er wird von selbst nur viel zu langsam entstehen. Das spricht für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht auf Grund Vereinbarung möglichst vieler Länderregierungen, die einen je mehrmonatlichen Auslandsaufenthalt jedes jungen Europäers in mindestens zwei nicht benachbarten europäischen Ländern nebst Belehrung über deren besonderen Verhältnisse und Geschichte sowie Vermittlung von gesellschaftlichen und politischen Kontakten und obligatorischen Sprachunterricht einschließt. Die Kosten sind von den Entsendeländern zu tragen; mit Sicherheit fließt mehr als ein Gegenwert ihres Aufwandes zurück.
2018 09 28
Ist die Freiheit nach dem in der EU geltenden

Rechtsstaatsprinzip

nur gegen "eklatante Rechtsverweigerung" geschützt ? Generalanwalt Evgeni Tanchev sieht hohe Hürden für die Aufschiebung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls in einem anderen als dem Ausstellungsstaat. In der Rechtssache C-216/18 plädiert er, dass hierfür eine „echte" (?) "Gefahr einer eklatanten Rechtsverweigerung“ bestehen müsse. (DAV, Europa im Überblick Nr. 26/18). Danach soll die persönliche Freiheit in der EU mangels einer solchen Gefahr weder durch genauere europarechtliche noch durch die im Vollzugsstaat wie in jedem Rechtsstaat geltenden ins einzelne gehenden gesetzlichen und insbesondere verfassungsgesetzlichen Vorkehrungen geschützt sein. Dann ist die persönliche Freiheit in der EU gegen Eingriffe anderer Mitgliedstaaten weniger weitgehend geschützt als gegen inländische Eingriffe. Vor allem ist dann, was disen betrifft, das Rechtsstaatsprinzip, dessen Geltung in ihrem Rechtsraum die EU beansprucht, auf den Schutz gegen “eklatante Rechtsverweigerung“ beschränkt. Das ist kein justiziables Kriterium sondern überlässt den Freiheitsschutz mit Vorrang vor dem Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten richterlichem Ermessen. Im Fall C-216/18 mögen „nur“ Mängel „im Justizsystem“ des Ausstellungsstaats gegen die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls sprechen. Sollte sie der Gerichtshof im Einzelfall anders bewerten als andere Verletzungen des Freiheitsrechtsschutzes, so sollte er das klar und mit guten Gründen zum Ausdruck bringen.

Die Bitte des Verfassers, ihm einen zuständigen Ansprechpartner in der EU für diese Vorstellung zu nennen, beantwortete das "Europa Direkt Kontaktzentrum" am 11.7.2018 wie folgt: "Aufgrund der Angaben in Ihrer Nachricht können wir die genaue Art Ihrer Anfrage nicht identifizieren. ...- Für welche Art von Präsentation suchen Sie eine Kontaktperson[?] - [welches sind] die spezifischen Fragen, die Sie dieser Person stellen möchten[?]". Die EU kann sich offenbar bei aller Beteuerung ihres Sinns für Demokratie und Rechtsstaatlchkeit nicht vorstellen, dass ein EU-Bürger ein anderes Anliegen an sie haben könnte als eine Frage, und sie kann sich kein Organ der EU vorstellen, das für die Verhinderung oder Verhütung einer Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch EU-Vorschriften und EU-Organe zuständig sein könnte.
2018 07 02

Willkommens-"Politik" und Spaltung Europas.

Hans-Werner Sinn sieht in der Merkel'schen Europapolitik vom Sommer 2018 den Versuch, anderen Ländern Unterstützung ihrer Willkommenspolitik mit Zuwendungen über gemeinsame Kassen abzukaufen. Unterschiedliche Interessen mittels Leistung und Gegenleistung zu verknüpfen ist normale Politik. Aber die von Sinn bemerkte Verknüpfung betrifft zwei bereits je für sich für Deutschland und Europa und ihre Vereinigung schädliche Politiken. Nicht durch Sozialisierung der Verluste aus fehlerhaftem Wirtschaften oder durch Aufgabe der Haftung dafür, sondern durch Vermehrung seines Sozialprodukts sowie Aufbau und Bündelung seiner außenpolitischen Kräfte wird Europa stärker. Und vereinigt wird Europa durch die Zufriedenheit der EU-Bürger damit, dass sie am Sozialprodukt - entsprechend ihrer Lebens- Gestaltungsfreiheit mehr oder weniger - teilhaben.

Zutreffend wird auf den Spaltungserfolg der Willkommenspolitik hingewiesen: Das übermächtige Angebot freier Wohltaten für Einwanderer zieht Millionen Arme und Bedrängte aus anderen Erdteilen nach Deutschland. Der Sog ist so stark, dass sich Hunderttausende angesichts der Unzugänglichkeit normaler Transportmittel für sie auf lebensgefährliche Fahrt übers Meer oder auf Elendsmärsche begeben und das Mehrfache der Kosten einer normalen Fahrkarte für illegale Transporthelfer bezahlen (die de facto zur Überwindung der einer wörtlich genommenen Willkommenspolitik entgegenstehenden Transportprobleme beitragen). Ähnliche "Wohltaten" wollen andere Länder mit Recht nicht gewähren. Den von Deutschland ausgehenden Sog an ihren diesem ausgesetzten Landesgrenzen zur Erfüllung einer von Deutschland definiertern Solidaritätsanforderung aufzufangen ist eine Zumutung. Folgerichtig leiten die anderen Länder den Wanderungsstrom nach Deutschland durch, was auch schon einen beträchtlichen Aufwand kostet. Schon die unmittelbaren Folgen der Willkommenspolitik und diese spalten Europa. Außerdem zwingt die Lage Europa zur Aufgabe eines Stücks Vereinigung in Gestalt unkontrollierter Grenzübergänge.

Selbst Deutschland ist nicht reich genug, diese Konflikte und Nachteile durch Zuwendungen aufzuheben. Sie werden nur durch Reduktion des deutschen Sogs bis zu dem Grad bewältigt, der auch von jedem anderen europäischen Land ausgeht. Wird der verbleibende Druck auf die Grenzländer groß genug, besteht ein ausreichender Anlass und eine Chance für Europa, das dann erst als gemeinsames erkennbare Problem durch eine gemeinsame Migrationspolitik zu lösen.
2018 07 02

Die EZB will Staatsanleihen verkaufen.

. Die Nachricht ist nur halb so interessant als sie wäre, wenn sie die Preise enthielte, zu denen die EZB die Anleihen gekauft hat und zu denen sie sie verkaufen wird.
2018 06 17
Italiens Regierungskrise.

Nachdem eine Koalition der "Fünf-Sterne"-Bewegung und der "Lega" eine Regierung zustande gebracht hat, ertönen Warnungen höchsten Dringlichkeitsgrades vor der von ihr zu erwartenden Politik. Sie beziehen sich auf Befürchtungen, Italien könne aus dem Euro-Währungsverbund austreten oder die EU sabotieren oder sogar verlassen.

Aber wer ist Adressat dieser Warnung ? Die neue Regierung wird sich kaum betroffen fühlen, denn sie verdankt ihre Wahl gerade dmr verfehlten Missbrauch der Euro-Währung als verteilungspolitisches Instrument.
2018 06 05

Krise des (Rechts-)Staates.

Im heutigen Vortrag bei "Bayerischen Wirtschaftsrat" in München erläuterte Bundesverfassungsrichter Prof. Peter M. Huber unter anderem seinen erneuten Hinweis auf den Verbindlichkeitsverlust des Rechts durch die Beispiele der Nichtanwendung des Vertrags von Dublin über die Länderzuständigkeit für Asylverfahren, durch die Flut teilweise unklarer europäischer, nationaler und sonstiger Verbandsrechtssetzung und durch Gesetze, die die Gesetzgeber selbst nicht in dem Sinne ernst nehmen, in dem sie vom Publikum verstanden werden können. Der Verlust trägt zum Niedergang des Rechtsstaates in Europa bei, der Norm- und Verbandsadressaten und -Anwender (Publikum, Gerichte und Verwaltung) veranlasst, es mit der Verbindlichkeit nicht so genau zu nehmen. (Weitere Faktoren des Niedergangs sind die illegitime Überlassung staatlicher Aufgaben an EU-Instanzen durch die Mitgliedsländer, die zu einer Krise der Staatlichkeit überhaupt führt) und die Aufweichung der Gewaltenteilung sowie die wachsende Distanz zwischen Politik und Bevölkerung). Peter Huber erinnerte daran, dass Staatlichkeit nur funktioniert, wenn wie von einer ausreichenden Mehrheit der Bevölkerung getragen wird.

Der bei derselben Veranstaltung von Prof. Michael Stürmer gehaltene Vortrag erinnerte an die Aufsatzüberschrift im "Spiegel" aus der Adenauerzeit: "Bedingt abwehrbereit". Die Überschrift müsste, wie Stürmer ausführlich sachlich darlegte, heute, bezogen sowohl auf Europa als auch auf Deutschland lauten: "nicht abwehrbereit".
2018 06 04
Italiens Regierungskrise.

Im Zuge der gegenwärtigen italienischen Regierungskrise treten Forderungen zutage, Italien solle die Euro-Währung aufgeben wenn nicht aus der EU austreten. Der EU schwebt dazu als Abhilfe vor, den italienischen Staatshaushalt und Banken mit massiven Finanzhilfen nach dem "Vorbild Griechenland" aufzupäppeln und zu "retten"- eine "Politik", die auf die Dauer den Helfer und den Hilfsempfänger ruiniert. Denn sie entmündigt den Empfängerstaat und beraubt ihn der Fähigkeit, ein vereintes Europa eigenverantwortlich mitzutragen und die Haftung der Bankan nach marktwirtschaftlichen Grundregeln wiederherzustellen.

Der Zusammenhang bestätigt den

Mangel an Staatlichkeit

als eine der Ursachen der Krise der EU: Der italienische Staat hat nicht die Kraft, die staatliche Umverteilung abzubauen um sie der Leistungsfähigkeit Italiens anzupassen. Stattdessen kann die Wettbewerbsfähigkeit Italiens auch durch Übergang zu einer abgewerteten italienischen Währung wiederhergestellt werden. Deshalb hält Prof. Werner Sinn den "Austritt Italiens aus dem Euro" für wahrscheinlich und wohl auch für richtig.

Die Aufgabe des Euro als Währung Italiens wäre jedoch ein zu hoher Preis und ist nicht erforderlich. Es genügt und ist erforderlich, den gebotenen Abbau der Staatenfinanzierung und Bankenrettung durch die EU einzuleiten und den Mitgliedstaaten bei der Wiederherstellung des Systems autonomer Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen zu helfen. Kollateralen Notständen ist durch unmittelbare Übergangshilfen zu begegnen, die ungekürzt bei den notleidenden Menschen ankommen.
2018 05 31
"Konsultation" der Europäer durch die EU-Kommission.

Die Kommission der EU hat die Europäer im Internet aufgefordert, an einer "Konsultation" teilzunehmen, indem sie namentlich zu einer Reihe in der Konsultation vorformulierter Optionen von EU-Politiken Stellung nehmen. Eine massenhafte Beantwortung wäre geeignet, dem Versuch der EU, umfassend wie ein Staat aufzutreten und zu handeln, sowie thematisch begrenzten Politiken der EU und insbesondere der Kommission den

Anschein politischer Legitimität

zu verleihen. Die Konsultation trägt zur Kennzeichnung der Krise der EU bei, die im Kern auf das genannte Auftreten und Handeln der EU sowie auf die Unterstützung zurückgeht, die es durch Regierungen von Mitgliedstaaten erhält. Sie beeinträchtigt auch das Interesse an einer demokratischen Grundlegung europäischer Vereinigung und Politik durch die vielen Teilnehmern nicht voll bewusste Mehrdeutigkeit der vorgeschriebenen Stellungnahmen. Inhaltlich verdecken und ignorieren die Fragen der Konsultation die wichtigsten im Interesse Europas und seiner Mitgliedsländer und Bevölkerung anstehenden unbewältigten Probleme. (Weiterlesen: klick hier.)
2018 05 12
Eine Klarstellung: Es geht bei der Krise der EU nicht um eine Alternative zwischen "Nationalstaat" und "Vereinigte Staaten von Europa" sondern um Rolle und

Bedeutung des Staates überhaupt.

Historische Diskreditierung des Staates trägt zur Aushöhlung der Staatsgewalt bei. Sie verwirklicht sich im Abbau der Verbindlichkeit von Normen und Verträgen. Zum Kern der EU-Krise gehört, dass Staatsgewalt nicht nur beschränkt delegiert sondern aufgegeben wird und an ihre Stelle eine Bürokratie tritt, die einer legitimen Staatsgewalt entbehrt. Aber der Staat (Staatsgewalt, Bevölkerung, Staatsgebiet) ist unentbehrlich für den Erhalt inneren und äußeren Friedens; deshalb darf er nicht aufgegeben sondern muss - weil sich auch herkömmliche Staatsbegriffe als mangelhaft erwiesen haben - fortentwickelt werden. Das geschieht durch Reduktion ideologischer Bestandteile des Staatsbegriffs auf (allgemein konsensfähige) Merkmale einer Friedensordnung. Liegt die Möglichkeit der Bildung einer europäischen Staatsgewalt und ihrer europäischen Legitimierung noch in großer Ferne, ist europäische Vereinigung auf verbindliche konkrete Vereinbarungen und Bündnisse und damit auf starke Staatlichkeit der europäischen Länder angewiesen. Erreichbar und geeignet ist ein Staatenbund (der sich vielleicht einmal zum Bundesstaat entwickeln kann). Aus dem Wesen des Bundes folgt, dass wirksame Vereinigung (nur) erreichbar ist über Stärkung der Staatlichkeit seiner Mitglieder. Gegenwärtig stehen nachhaltige Vereinbarungen oder Gesamtakte der EU-Mitgliedslänger an. Die Themen brennen Europa auf den Nägeln: Sicherheit, Verteidigung (von was gegen wen?), Ordnung der Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen, Währung, Migration. Stärkung des Bundes über Stärkung der Mitglieder wird gerade durch Versuche behindert, das Stadium konkreter verbindlicher Einigungen zu überspringen und europäische Staatsgewalt zu simulieren oder zu usurpieren, während es an ihren tatsächlichen Voraussetzungen fehlt.
2018 01 10

EU-Reform. Hier: Fiskalpolitik

. Siehe zum Thema auch einen Kommentar zum Aufsatz von Guntram Wolff (Direrktor Bruegel) vom Dezember 2017.
2018 01 10

EU-Reform. Hier: Fiskalpolitik

. Der Präsident Frankreichs fordert einen europäischen Haushalt für ein einigeres und besseres Europa. Höhere Einnahmen bringt er nicht mit. Aber alle Haushaltseuropäer müssen doch wohl in gleicher Menge und Güte und zu gleichem Tarif mit Kitas, Schulen, Gesundheit, Renten, Verkehr, Wohnung, Elektrizität und WLAN versorgt werden. Keinesfalls darf man ein erreichtes Sozialniveau kürzen. Aus europäischen Regierungskreisen echot es beredtes Schweigen. In die Lücke springt - mit Holger Steltzner - Klaus Weber:

Weber
(Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Dr. Klaus Weber)
2017 10 18

Katalanischer Separatismus

. Die Ausrufung eines von Spanien gelösten katalanischen Staates, sogar mit Unterstützung spanischer Amtsträger, ist eine Revolution. So wie die Ansage des zyprischen Griechenführers und damaligen zyprischen Präsidenten Erzbischof Makarios von 1964, die Verfassung Zyperns und ein Urteil des zyprischen Verfassungsgerichts nicht beachten zu vollen, den Zusammenbruch der erst 1960 gegründeten Republik Zypern signalisierte (wenn sie denn überhaupt de jure entstanden war - vgl. dazu die Beiträge des Verfassers dieser Homepage, insbesondere den Aufsatz über die atlantische Friedensordnung von 1964), deutet die ungestrafte Ankündigung einer Unabhängigkeitserklärung des Chefs der Regionalregierung Kataloniens darauf hin, dass Spanien im Begriff ist, seine Staatsgewalt über Katalonien aufzugeben oder zu verlieren. Aber wollen denn die Katalanen keine Spanier mehr sein, die Spanier die Zugehörigkeit Kataloniens nicht behaupten ? Oder werden sich die Katalanen gegen Spaniens Souveränitätsanspruch - gegebenenfalls gewaltsam - durchsetzen ? Bei unklaren Verhältnissen bleiben Konflikt und Chaos und auch blutiger Bürgerkrieg wie in Zypern permanent und imminent. Die spanische Regierung darf sich nicht auf „Nichtanerkennung“ beschränken sondern muss Katalonien aufgeben oder die katalanische Revolution - erforderlichenfalls gewaltsam - niederschlagen, mit ihren einschlägigen Maßnahmen hat sie rechtmäßig gehandelt (siehe das Cicero-Interview von Stefan Talmon), schon weil sie den Spaniern Frieden und Rechtssicherheit schuldet.Womöglich sind zwar Änderungen der spanischen Verfassung zu empfehlen. Von der EU, die einige zu Hilfe rufen, ist allerdings nichts gutes zu erwarten. Wie ihre Hilflosigkeit gegenüber englischen, polnischen und ungarischen sowie zyprischen Problemen zeigt, ist sie kein Verfassungsexperte und insbesondere kein Experte für Staatlichkeit und ihre Bedeutung. Schon gar nicht hat sie die Macht, entscheidendes zur Bewältigung des Katalonienkonflikts beizutragen. Spaniens Bevölkerung muss sich regen und scheint es auch zu tun. (Siehe dazu den Beitrag dieser Homepage "Der Katalonienkonflikt und der allgemeine Bedarf an Staatlichkeit".)
2017 10 10 revidiert
10 15

Brexit.

Die Uhr des Art. 50 EUV tickt: März 2019 hört England auf, EU-Mitglied zu sein. Die Fortgeltung in England des von ihm akzeptierten EU-Rechts hat sein Parlament sichergestellt, aber zugleich der eigenen Änderungsbefugnis unterworfen. In der Rest-EU finden ab März 2019 Vorschriften keine Anwendung mehr, zu deren Tatbestand die Mitgliedschaft Englands gehört. Die Rest-EU muss dann ihre Beziehungen zu England ebenso gestalten wie ihre Rechtsbeziehungen zu Drittländern, mit denen die EU keine Verträge über solche Beziehungen geschlossen hat. England kann dagegen seine Beziehungen zu diesen Drittländern frei gestalten. Weitgehende Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Rest-EU-Ländern und England sind zu erwarten, sofern sich erstere das gefallen lassen.

Die EU weigert sich, über eine Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse mit England zu verhandeln, solange sich dieses weigert, aus Anlass des Austritts ca 100 Mrd Euro an die EU zu zahlen, was England selbstverständlich ablehnt. Als Begleitmusik beschimpfen die Regierungen der EU-Mitgliedsländer England, weil es sich Kompetenzanmaßungen der EU entzieht, die seine Staatlichkeit infrage stellen. Das bringt eine Haltung zutage, die auf der unten erwähnten Hybris einer Selbsteinschätzung der EU als Bundesstaat beruht und zugleich das Bekenntnis derselben Regierungen zur Vereinigung Europas Lügen straft.

(Dazu "Brexit".)
2017 09 28

Verfassungsänderungen in Polen und Ungarn

. Die Organe der EU werfen Ungarn und Polen vor, durch Eingriffe der Exekutive ihrer Länder in die Unabhängigkeit der Justiz rechtsstaatliche Grundsätze zu verletzen, die die EU als verbindliche Normen des acquis communautaire anzusehen scheint. Einen Nachweis der Geltung und des genauen Inhalts solcher EU-Normen und erst recht eine Subsumtion bestimmter Schritte Polens oder Ungarns unter diese Normen scheint die EU für überflüssig zu halten. Damit geriert sich die EU als selbsternannter Bundesstaat, der sie bei weitem noch nicht sein kann, und versetzt damit dem Prozess europäischer Vereinigung, den die EU bis dahin so umfangreich und wirksam gefördert hat, einen schweren Rückschlag. Die Mitgliedsländer, die die EU bei ihrem Kurs unterstützen, beschädigen dadurch ihre eigene Staatlichkeit - auch zum Nachteil Europas.

(Dazu " Krise der Europäischen Union als Krise der Staatlichkeit.")
2017
Anlässlich verschiedener „Gipfel“ vom Februar 2017, haben sich Francois Hollande und Angela Merkel getroffen und ihr Mantra wiederholt, wonach Europa ein klares, gemeinschaftliches Bekenntnis zur Europäischen Union und zu allem benötigt, was wir erreicht haben, sowie zu den Werten unserer freiheitlichen demokratischen Demokratien.

Was ihnen erreicht zu sein scheint, erweist sich als Illusion. Das betrifft nicht nur die “Union” (durch eine verunklärte Verfassung) sondern auch „Demokratien“. Vorgebliche „Führung“ wie durch Juncker und Schulz personalisiert, kann nicht das Ergebnis funktionsfähiger Demokratie sein.

Was Europa wirklich braucht, ist Rückkehr zu klaren konkreten inhaltsvollen Vereinbarungen über bestimmte Politiken und Aktionen handlungsfähiger Staaten anstelle von vagen „Werten“, die explodieren können wie Handgranaten oder implodieren wie Autoreifen.

Zum Beispiel: Viktor Orban lehnt die europäische Flüchtlingspolitik zutreffend als “selbst-zerstörerisch und naiv” ab. Wenn es Europa versäumt, Mauern (mit Toren) um sein Territorium zu bauen um Immigration zu kontrollieren, wird es in die Katastrophe nicht nur von Anti-Immigration sondern von Fremdenhass und schließlich Rassismus abgleiten.

Oder was russische “Aggressivität” betrifft: Wie kann Europa die Ukraine oder Baltenstaaten (oder sich selbst) retten, ohne dass seine Völker und Streitkräfte und besonders diejenigen Polens innerlich entschlossen sind, sie zu verteidigen?
2017 02 03
Transfer
2015 07 1


Wortsuche (in PRO RE PUBLICA)
Verzeichnis aller pages von Christian Heinze
Index to all pages by Christian Heinze


Impressum