Eine Subpage zur Seite PRO-RE-PUBLICA von Dr. Christian Heinze (Kontakt/Contact)
Wie die EU der Vereinigung Europas entgegenwirkt, zeigt der Brexit. Die Verweigerung jeder für das Vereinigte Königreich (und übrigens für Gesamteuropa) wichtigen Reform zur Herstellung der vereinbarten Subsidiarität des acquis communautaire oder zur Einführung von Modalitäten der vereinbarten Freizügigkeit durch die EU ließ England keine andere Wahl als den Brexit zur - sei es kostspieligen - Wahrung seiner Interessen oder die Selbstaufgabe. Damit hat die EU einen katastrophalen Rückschritt auf dem Vereinigungsweg veranlasst. Wenn es nun auch noch mit Fleiß vermeidet, was einer künftigen Annäherung der EU und des UK förderlich sein könnte, disqualifiziert sich das EU-Establishment vollends als Agent europäischer Vereinigung. Hinter der EU-Politik mag der Wille zur Schaffung eines Staates der Vereinigten Länder Europas im Wege einer schleichenden paralegalen Revolution stehen. Aber diesen Willen muss jeder politisch klare Kopf und jeder Demokrat als utopisch von sich weisen. Stattdessen müssen alle Kräfte darauf gerichtet werden, europäische Einigkeit über konkrete politische Projekte zu erzielen. Das entsprechende organisatorische Modell ist der Bund starker demokratischer Nationalstaaten. Wer die dringend nötige Vereinigung ernsthaft will, ist durch die Verirrung der EU-Politik geradezu gezwungen, sich (nicht etwa gegen die EU zu wenden sondern) in jene Rolle zu begeben, die als antieuropäisch diffamiert wird, weil sie gegen die Deformation der EU protestiert und Reformen fordert.
Die mehrfach veröffentlichte Erwartung eines Nodeal-Chaos für England erschwert vernünftige politische Entscheidungen und damit Demokratie sowie europäische Vereinigung. Die Erwartung kann auf rationale Weise überprüft werden. Um die Folgen von
- Preisermäßigungen für Ausfuhrwaren, gegebenenfalls ermöglicht durch Lohnermäßigungen.
- Substitution von Einfuhrwaren durch einheimische oder Drittländer-Erzeugnisse.
- Kompensation durch zusätzliche Außenhandelsumsätze infolge Befreiung Englands von EU-Handelsschranken.
- Zu erwartende Änderungen von EU-Tarifen im Eigeninteresse der EU.
- Subventionierung zur graduellen Aufrechterhaltung der während der Mitgliedschaft erzielten Preise, ggf. vorübergehend, Finanzierung durch eingesparte Netto-Defizitleistungen an die EU und eventuell durch Ausgleichsabgaben auf Gewinne durch Befreiung von EU-Handelsschranken.
- Voraussichtliche Akzeptanz der Preisänderungen durch das englische Publikum durch Zahlung oder ersatzlosen Verzicht. Völker sind zur Reduktion ihres gehobenen Standards zugunsten von Selbstbestimmung bereit. Das Festhalten an unterschiedlichen Lebensgewohnheiten bewirkt bereits erhebliche Reduktionen dieser Art quer durch Europa.
Wenn auch nicht Chaos, so drohen doch schmerzliche Nachteile durch Wegfall oder Verteuerung von Ein- und Ausfuhren zwischen England und der EU auch bei den betroffenen Unternehmen in der EU. Dass anti-englische oder anti-Brexit- Ressentiments Vereinbarungen über die Aufrechterhaltung eines Teils des acquis entgegenstehen könnten, die nach Art. 50 EUV auch nach dem 29.3.2019 zulässig sind, ist schwer zu glauben.
Wortsuche (in PRO RE PUBLICA)
Verzeichnis aller pages von
Christian Heinze
Index to all pages by Christian Heinze
Impressum