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Zur "Konsultation" der Europäer durch die Kommission der EU vom Frühjahr 2018.

(In German language only) von/by Dr. Christian Heinze
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Die Kommission der EU hat die Europäer im Internet aufgefordert, an einer "Konsultation" teilzunehmen, indem sie namentlich zu einer Reihe in der Konsultation vorformulierter Optionen von EU-Politiken Stellung nehmen (https://ec.europa.eu/consultation/runner/Future-of-Europe?surveylanguage=de - abgerufen am 12.5.2018).

Eine massenhafte Beantwortung wäre geeignet, dem Versuch der EU, umfassend wie ein Staat aufzutreten und zu handeln, sowie thematisch begrenzten Politiken der EU und insbesondere der Kommission den Anschein politischer Legitimität zu verleihen. Das wird besonders deutlich durch die Anheimgabe in Frage Q1 der Konsultation, sich für "eine wirkliche Regierung für die gesamte Europäische Union" auszusprechen.

Die Konsultation trägt zur Kennzeichnung der Krise der EU bei, die im Kern auf das genannte Auftreten und Handeln der EU sowie auf die Unterstützung zurückgeht, die es - sei es durch Untätigkeit oder durch verdeckte "apokryphe" Einflussnahme - durch Regierungen von Mitgliedstaaten erhält. Die Konsultation ist mit dem mit ihrer Staatsgewalt verbundenen Monopol der Mitgliedstaaten auf ihre staatliche Willensbildung unvereinbar und widerspricht der Beschränkung und insbesondere der Subsidiarität der Befugnisse der EU durch die EU-Verträge.

Die politische Wirksamkeit der massenhaften Beantwortung beeinträchtigt auch das Interesse an einer demokratischen Grundlegung europäischer Vereinigung und Politik durch die - vielen Teilnehmern nicht voll bewusste - Mehrdeutigkeit der vorgeschriebenen Stellungnahmen. Die namentliche "Abstimmung" gibt den interessierten Mächten Gelegenheit, ihre Politik gezielt auf Teilnehmer auszurichten, die sich für oder gegen bestimmte Optionen ausgesprochen haben.

Inhaltlich verdecken und ignorieren die Fragen der Konsultation die wirklich im Interesse Europas und seiner Mitgliedsländer und Bevölkerung anstehenden, unbewältigten Probleme. Im Einzelnen seien folgende Beispiele erwähnt:

Verfassung Europas.

Die Völker und Regierungen Europas stehen vor der Alternative, den Versuch einer stillschweigenden Entwicklung der EU zu einem eigenen Staat fortzusetzen oder europäische Vereinigung unter Aktivierung oder Wiederherstellung der Staatlichkeit aller europäischen Länder auf voll demokratisch legitimierten konkreten Entscheidungen und gemeinsamen Politiken ihrer Regierungen mit Bezug auf die anstehenden politischen Probleme aufzubauen. Die erste Alternative ist zum Scheitern verurteilt, da sie die vorgegebenen Bedingungen für Staatlichkeit ignoriert und dadurch zugleich den politischen Bestand der europäischen Staaten schwächt. Nur die zweite Alternative kann diee für Europa lebensnotwendige nachhaltiche europäische Vereingung Schritt für Schritt fördern. Die Entscheidung über diese Alternative obliegt letztlich der staatstragenden Mehrheit der europäischen Bevölkerung.

Grundordnung der Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen.

Eine Reihe von Fragen der Konsultation ignoriert, dass eine zielführende Antwort eine grundsätzliche Entscheidung darüber verlangt, inwieweit die Ordnung der Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen grundsätzlich auf der Entscheidung der Einzelnen, der Gesellschaft und der verschiedenen Bevölkerungen über ihre Lebensplanung und damit letztlich auf Angebot und Nachfrage beruhen oder inwieweit sie im Gemeinschaftsinteresse durch den Staat und Organe der EU gesteuert werden soll. Das gilt etwa für Fragen, die Gesundheits- und Altersversorgung oder soziale Umverteilung betreffen. Der seit Beginn der Industrialisierung von Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen im 19. Jahrhundert anwachsende Konflikt dieser Alternativen ist - übrigens im größten Teil der Weltweit - noch immer nicht gelöst und steht auch der Entfaltung der europäischen Länder und der Vereinigung Europas im Wege.

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