Weltfrieden durch Staaten.
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pro-re-publica" von Christian Heinze - 14.10.2017
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Alle Welt will Frieden und Wohlstand. Frieden und Wohlstand
bestehen vor
allem in der
Bändigung von Gewalt, zumal
sie seit
der kurzen Zeit von etwas mehr als 70 Jahren durch die
Entwicklung
der Atombombe die Fortexistenz der Menschheit gefährdet.
Angesichts der Aggressionsbereitschaft vieler Menschen
einerseits und der
regionalen natürlichen und gesellschaftlichen
Unterschiede ihrer
Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten andererseits kann ihre
aggressiver Gewalt nur
durch Organisationen gebändigt werden, die überlegene Gewalt
über ein
begrenztes Territorium und seine Bevölkerung dauerhaft
grundsätzlich immer und überall ausübt, und die in dieser
Homepage "
Staat" genannt wird. Staatliche
Organisation
besteht in einem Mindestmass an Gesetzgebung, Exekutive und
Rechtsprechung,
die eine innere Ordnung unterhält. Um Weltfrieden zu
gewährleisten, müssen Staaten die
gesamte bevölkerte Erdoberfläche erfassen.
Weltfrieden setzt die Anerkennung der Gleichwertigkeit
und des gleichen Lebens- und Entfaltugnsanspruchs aller
Menschen und über die Abwesenheit von Gewalt hinaus ein
Mindestmaß an Ordnung und Zufriedenheit voraus.
Staaten sind kraft der Akkumulation überlegener Gewalt
je nach der Größe ihrer Bevölkerung und des Standes
ihrer Beherrschung der Technik nicht nur zur Bewältigung
sondern auch zu angressiver Anwendung von Gewalt und bei
Besitz der Atombombe bis hin zur Vernichtung der
Menschheit in der Lage. Ihr Handeln darf daher dem
Friedensinteresse nicht zuwiderlaufen.
Gewährleistung des
Friedens im Innern jedes Staates
ist Angelegenheit der Staaten selbst. Es
gibt dafür allgemeingültige Voraussetzungen, die mit Hilfe
der Vernunft aus Erfahrung und Betrachtung
ableitbar sind. Deren Einhaltung wird durch keine
übergeordnete Instanz
oder Organisatin gewährleistet, es sei denn eine solche
erfüllt selbst die Merkmale des Staates. Die Einhaltung
wird letztlich durch Selbstbehauptung der
Staatsgewalt und durch die Bevölkerung des
Staatsgebietes gewährleistet, die den Staat trägt und die
sich in der Geschichte stets langfristig als allen anderen
Mächten überlegen erwiesen hat.
Äußerer Frieden zwischen den Staaten
findet statt, wenn diese sich grundsätzlich der
Intervention in die Angelegenheiten anderer
Staaten
enthalten, sich aber
gegen Aggressionen anderer Staaten
verteidigen
, und wenn sie im übrigen ihre internationale
Interessenverfolgung durch
internationale Verträge
regeln und diese einhalten. Sollte Intervention
stattfinden, die die Staatsgewalt nicht in ihren Grundlagen
antastet, bleibt Frieden möglich. Wird aber ein Staat
zerstört oder reduziert, bedarf es im Friedensinteresse der
sofortigen Errichtung eines anderen Staates an seiner
Stelle in dem betroffenen Territorium und über seine
Bevölkerung.
Internationale Verträge können sich zu
internationalen
Organisationen verdichten, die
ihre internationalen Interessen im Einklang mit und mit
Hilfe der inneren Ordnung der Staaten durch
Einzelentscheidungen oder Gesamtakte
regeln. International sind auch staatliche Hegemonien mit
dem Friedensziel vereinbar oder können ihm dienlich sein.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass sie den
Bestand der Staaten, die sie bilden oder die ihnen
unterworfen sind, nicht gefährden. Der zuletzt
beschriebene Vorbehalt dient der Abgrenzung des Begriffs
der Hegemonie gegen denjenigen eines "Imperiums".
Der hier verwendete
Staatsbegriff ist ein
Seinsbegriff, kein normativer, kein Rechtsbegriff.
Als Recht bezeichnet diese Hompage nur den Inbegriff
von Menschen gemachten oder eingehaltene Regeln und
Entscheidungen für menschliches Verhalten einschließlich
ihrer Befolgung oder
Durchsetzung, die von einem Staat im oben definierten Sinne
grundsätzlich immer und überall im Staatsgebiet tatsächlich
und effektiv gewährleistet wird. Solche Rechtsnormen spielen
eine Rolle nur als Herrschaftsmittel und Produkt des Staates.
Dieser Staatbegriff unterscheidet sich von herkömmlichen
Staatsbegriffen dadurch, dass er nicht mit bestimmten,
beispielsweise dynastischen, nationalen oder religiösen
Ideologien oder historischen Herkömmlichkeiten verbunden ist.
Die Feststellung einer etablierten Staatsgewalt, einer
Friedensordnung, eines
definierten beherrschten Territoriums und einer
Staatsbevölkerung ist aber von bestimmten
weiteren
Merkmalen abhängig, die durch Naturgesetze
bestimmt sein können und zu denen die
Merkmale des menschlichen Wesens gehören. Diese Merkmale
sind ihrerseits Seinsmerkmale und dürfen
nicht
mit "Naturrecht" verwechselt werden. Naturrecht
im Sinne des hier verwendeten Rechtsbegriffs kann es nicht
geben, weil die Natur von Menschen gemachte oder befolgte
Regeln für menschliches Verhalten grundsätzlich nicht
durchsetzt.
Das Begriffsmerkmal der Permanenz von Staaten beinhaltet
eine gewisse Dauerhaftigkeit, die durch die Erwartung ihrer
Wirksamkeit bestimmt ist. Da es sich um das Merkmal eines
Seinsbegriffs handelt, besagt es nicht, dass
Staaten nicht
verändert werden
können. Verändert werden kann die
Zuordnung von Bevölkerungen oder Gebieten zu Staaten, die
auch untergehen und neu geschaffen werden können. Solche
Veränderungen können mit dem Interesse an Weltfrieden
vereinbar und sogar in diesem Interesse geboten sein.