PRO RE PUBLICA


Weltfrieden durch Staaten.
Subpage zur Seite " pro-re-publica" von Christian Heinze - 14.10.2017 Fahne en For an English Version of this contribution click here.


Alle Welt will Frieden und Wohlstand. Frieden und Wohlstand bestehen vor allem in der Bändigung von Gewalt, zumal sie seit der kurzen Zeit von etwas mehr als 70 Jahren durch die Entwicklung der Atombombe die Fortexistenz der Menschheit gefährdet.

Angesichts der Aggressionsbereitschaft vieler Menschen einerseits und der regionalen natürlichen und gesellschaftlichen Unterschiede ihrer Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten andererseits kann ihre aggressiver Gewalt nur durch Organisationen gebändigt werden, die überlegene Gewalt über ein begrenztes Territorium und seine Bevölkerung dauerhaft grundsätzlich immer und überall ausübt, und die in dieser Homepage "Staat" genannt wird. Staatliche Organisation besteht in einem Mindestmass an Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung, die eine innere Ordnung unterhält. Um Weltfrieden zu gewährleisten, müssen Staaten die gesamte bevölkerte Erdoberfläche erfassen.

Weltfrieden setzt die Anerkennung der Gleichwertigkeit und des gleichen Lebens- und Entfaltugnsanspruchs aller Menschen und über die Abwesenheit von Gewalt hinaus ein Mindestmaß an Ordnung und Zufriedenheit voraus.

Staaten sind kraft der Akkumulation überlegener Gewalt je nach der Größe ihrer Bevölkerung und des Standes ihrer Beherrschung der Technik nicht nur zur Bewältigung sondern auch zu angressiver Anwendung von Gewalt und bei Besitz der Atombombe bis hin zur Vernichtung der Menschheit in der Lage. Ihr Handeln darf daher dem Friedensinteresse nicht zuwiderlaufen.

Gewährleistung des Friedens im Innern jedes Staates ist Angelegenheit der Staaten selbst. Es gibt dafür allgemeingültige Voraussetzungen, die mit Hilfe der Vernunft aus Erfahrung und Betrachtung ableitbar sind. Deren Einhaltung wird durch keine übergeordnete Instanz oder Organisatin gewährleistet, es sei denn eine solche erfüllt selbst die Merkmale des Staates. Die Einhaltung wird letztlich durch Selbstbehauptung der Staatsgewalt und durch die Bevölkerung des Staatsgebietes gewährleistet, die den Staat trägt und die sich in der Geschichte stets langfristig als allen anderen Mächten überlegen erwiesen hat.

Äußerer Frieden zwischen den Staaten findet statt, wenn diese sich grundsätzlich der Intervention in die Angelegenheiten anderer Staaten enthalten, sich aber gegen Aggressionen anderer Staaten verteidigen , und wenn sie im übrigen ihre internationale Interessenverfolgung durch internationale Verträge regeln und diese einhalten. Sollte Intervention stattfinden, die die Staatsgewalt nicht in ihren Grundlagen antastet, bleibt Frieden möglich. Wird aber ein Staat zerstört oder reduziert, bedarf es im Friedensinteresse der sofortigen Errichtung eines anderen Staates an seiner Stelle in dem betroffenen Territorium und über seine Bevölkerung.

Internationale Verträge können sich zu internationalen Organisationen verdichten, die ihre internationalen Interessen im Einklang mit und mit Hilfe der inneren Ordnung der Staaten durch Einzelentscheidungen oder Gesamtakte regeln. International sind auch staatliche Hegemonien mit dem Friedensziel vereinbar oder können ihm dienlich sein. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass sie den Bestand der Staaten, die sie bilden oder die ihnen unterworfen sind, nicht gefährden. Der zuletzt beschriebene Vorbehalt dient der Abgrenzung des Begriffs der Hegemonie gegen denjenigen eines "Imperiums".

Der hier verwendete Staatsbegriff ist ein Seinsbegriff, kein normativer, kein Rechtsbegriff. Als Recht bezeichnet diese Hompage nur den Inbegriff von Menschen gemachten oder eingehaltene Regeln und Entscheidungen für menschliches Verhalten einschließlich ihrer Befolgung oder Durchsetzung, die von einem Staat im oben definierten Sinne grundsätzlich immer und überall im Staatsgebiet tatsächlich und effektiv gewährleistet wird. Solche Rechtsnormen spielen eine Rolle nur als Herrschaftsmittel und Produkt des Staates. Dieser Staatbegriff unterscheidet sich von herkömmlichen Staatsbegriffen dadurch, dass er nicht mit bestimmten, beispielsweise dynastischen, nationalen oder religiösen Ideologien oder historischen Herkömmlichkeiten verbunden ist.

Die Feststellung einer etablierten Staatsgewalt, einer Friedensordnung, eines definierten beherrschten Territoriums und einer Staatsbevölkerung ist aber von bestimmten weiteren Merkmalen abhängig, die durch Naturgesetze bestimmt sein können und zu denen die Merkmale des menschlichen Wesens gehören. Diese Merkmale sind ihrerseits Seinsmerkmale und dürfen nicht mit "Naturrecht" verwechselt werden. Naturrecht im Sinne des hier verwendeten Rechtsbegriffs kann es nicht geben, weil die Natur von Menschen gemachte oder befolgte Regeln für menschliches Verhalten grundsätzlich nicht durchsetzt.

Das Begriffsmerkmal der Permanenz von Staaten beinhaltet eine gewisse Dauerhaftigkeit, die durch die Erwartung ihrer Wirksamkeit bestimmt ist. Da es sich um das Merkmal eines Seinsbegriffs handelt, besagt es nicht, dass Staaten nicht verändert werden können. Verändert werden kann die Zuordnung von Bevölkerungen oder Gebieten zu Staaten, die auch untergehen und neu geschaffen werden können. Solche Veränderungen können mit dem Interesse an Weltfrieden vereinbar und sogar in diesem Interesse geboten sein.


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