PRO RE PUBLICA


Hybris des Völkerrechts.
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Ein weltweit wirksamer Friedensfaktor ist das Völkerrecht als Inbegriff der internationalen Verträge, Gesamtakte und Gewohnheiten. Von dessen gegenwärtiger Entwicklung geht jedoch eine Gefahr für die Friedenswirksamkeit der Staaten aus, indem sogenanntes Völkerrecht den Raum für die Entfaltung der Staatsverfassungen und für staatliche Bevölkerungs- und Territorialpolitik und damit der Geschichte überhaupt zu stark oder unbestimmt zu beschränken sucht und dadurch den Weltfrieden mehr gefährdet als schützt. Es bedarf einer Rücknahme des Völkerrechts auf inhaltlich bestimmte interventionsfreie, tatsächlich wirksame weil eingehaltene Bindungen, deren Einhaltung im Zusammenwirken aller Staaten umso wirksamer gewährleistet wird.

So nützlich Einrichtungen wie die Organisation der Vereinten Nationen als Infrastruktur für internationale Vereinbarungen und auch gewisse Gesamtakte sowie gemeinsame Aktionen sind, so beschädigt die Behauptung der Geltung von Regeln als Rechtsordnung, die mit der Staatlichkeit der Mitglieder unvereinbar sind, die Staaten in ihrer Wirksamkeit als Friedensgaranten und als Rechtsquelle.

Desgleichen beschädigt bereits die Behauptung von generell-abstrakten Regeln als Rechtsordnung, deren Einhaltung nicht wirklich gesichert ist, die Autorität staatlichen Rechts, ohne das Weltfrieden nicht gesichert werden kann.


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