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crh 2014 07 19

Corrigendum



Der Verfasser bedauert einen in dem Beitrag "Ausnahmefall, Staatsnotstand und Rechtsstaat" enthaltenen grob sinnentstellenden Fehler: der dort zitierte Aufsatz von Isensee hat die Überschrift „Not kennt Gebot“ (und nicht, wie fälschlich angegeben, „Not kennt kein Gebot“). Auf den Inhalt des Beitrages des Verfassers hat sich der Irrtum nicht ausgewirkt.