Gleichheit
von/by Dr. Christian Heinze -
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Alle Menschen sind gleich, all men are created equal, kein Mensch gleicht
dem anderen ? Unter bestimmten
Gesichtspunkten sind alle Lebewesen oder alle Menschen gleich, aber was
soll mit dem politischen Ruf nach "Gleichheit!" ("Égalité!") ausgedrückt
werden ? Dass sich Alle ändern sollen so dass sie möglichst gleich
werden ? Oder dass Alle wenigstens ihr Verhalten (wenigstens in bestimmter
Beziehung) angleichen sollen ? Oder dass alle gleichberechtigt sind ? oder
wenigstens nach Maßgabe ihrer Gleichheit oder Ungleichheit gleich oder
ungleich zu behandeln sind ? Oder gleiche Freiheiten zu beanspruchen
haben ? International oder nur national ? Sollten wir nicht sorgfältig mit
unserer Sprache umgehen ? uns genauer ausdrücken ? Dafür spricht das
Gebirge an Konflikten, das sich in diesen Alternativ-Bedeutungen
ausdrückt.
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1 Gleichwertigkeit.
Als konkreter Wert des Menschen kommt seine innere oder äußerliche
Qualität und insbesondere Nützlichkeit in Betracht. Für sie gibt es die
unterschiedlichsten Maßgaben, die von Einzelnen oder Gemeinschaften
vernunftmäßig oder nach ermessen gesetzt werden. Soweit sie vom Staat
gesetzt werden (zB als Mindestlohn), können sie nach Maßgabe der
Ungleichheit der Menschen oder ihres Verhaltens mehr oder weniger gleich
oder ungleich gestaltet werden.
Der Anspruch auf gleiche Bewertung kann sich deshalb nur auf einen
gleichen Bestand an Würde oder auf das Leben des Einzelnen beziehen.
2 Gleichberechtigung.
Gleichberechtigung setzt eine Rechtsordnung voraus, die Rechte
gewährleistet. Die Durchsetzung einer Rechtsordnung immer und überall in
einem definierten Gebiet kann nur der Staat kraft seines Gewaltmonopols
anbieten. Eine "naturrechtliche", allen Menschen von Geburt aus
zustehende Gleichberechtigung kann angesichts des Bestehens vieler
unterschiedlicher Rechtsordnungen nur einen Anspruch auf Begründung
von Gleichberechtigung in diesen Rechtsordnungen bedeuten, der
schwerwiegende Konflikte zwischen Menschen und Staaten auslöst. Soll
der Anspruch durch die Vorstellung eines "Naturrechts" verstärkt
werden, so begründet er zusätzliche Konflikte zwischen einem
selbständigen Geltungsanspruch und den Betroffenen. Ein solcher
Geltungsanspruch ist utopisch, weil es keine Instanz gibt, die
Naturrecht definieren geschweige denn durchsetzen kann, reizt aber
den "Naturberechtigten" zur (nötigenfalls gewaltsamen) Durchsetzung
des Anspruchs gegen Jedermann und auch gegen Staaten mit abweichender
Rechtsordnung an.
Gleichberechtigung ist allerdings das Kennzeichen aller
Rechtsordnungen, wenn auch unter dem Vorbehalt unterschiedlicher
Berechtigung nach Maßgabe von Rechtsnormen. Diese Gleichberechtigung
setzt Bestimmtheit der Rechtsnormen voraus.
3 Chancengleichheit.
Menschliche Chancen im Sinne von Möglichkeiten der Entfaltung und des
Bezugs von Zuwendungen anderer Einzelner oder Gemeinschaften beruhen in
erster Linie auf naturgegebenen Eigenschaften, die sich von Mensch zu
Mensch unterscheiden und ohne Vermittlung seiner Willensbetätigung
tatsächlich nicht wesentlich vermehrbar sind, aber (letztich gewaltsam)
beschränkt werden können.
Der Anspruch auf Chancengleichheit richtet sich daher in erster Linie auf
die Beseitigung von Beschränkungen der persönlichen Entfaltung. Nur der
Staat ist zuverlässig zu dieser Beseitigung in der Lage. Als Anspruch
gegen einen Staat kann er nur im verfassungsrechtlich vorgegebenen Weg
oder im äußersten Fall durch Revolution verwirklicht werden.
Der Anspruch auf Chancengleichheit ist darüber hinaus oft als Anspruch auf
Leistungen anderer oder der Gemeinschaft gemeint, die unmittelbar
Wohltaten enthalten oder die Entfaltung erleichtern.
Aktuelle These (Bundeskanzlerin 20.10.2007):
Chancen hängen von sozialer Herkunft ab. Diese Abhängigkeit
müsse durchbrochen, überwunden werden.
2.1 Chance.
Chance kann verstanden werden
- als Inbegriff nicht naturgegebener, zu schaffender Komponenten der Zielverfolgung
- als Abwesenheit von Barrieren der Zielverfolgung
Ziel.
Es geht um Zielverfolgung. Dazu bedarf es zunächst Klarheit über das Ziel. In Betracht kommen
- Wohlstand (steht im Vordergrund aktueller Forderungen)
- - Wohlstand als Zugang zu Gütern und Leistungen,
Maßstab: Geld
- - Wohlstand als Zufriedenheit mit Lebensbedingungen,
z.B. durch Naturgenuß, zwischenmenschliche
Beziehungen, Geistige, kulturelle Entfaltung, Beitrag (von Leistungen) an die Gesellschaft ?
- Glück.
Grundfrage:
Gibt es eine apriorische Definition des Wohlstandes oder Glücks oder seiner Komponenten (zB Geldbetrag ?)
Wenn nicht: wer bestimmt ? in welchem Verfahren ?
Zielverfolgung
Sodann bedarf es Ermittlung der für die Zielverfolgung geltenden Voraussetzungen und Mittel
und der Möglichkeiten zur Optimierung dieser Mittel und zur Maximierung ihres Einsatzes.
2.2 Wohlstand als Zugang zu Gütern und Leistungen.
2.2.1 Welche, wie viele Güter und Leistungen.
Als Ziel einer Chancengleichheit kommt maximale Bedarfsdeckung in Betracht, denn es gibt keinen Grund, weshalb nicht alle gleiche Chancen auf Bedarfdsdeckung haben sollten.
2.2.2 Chancen des Zugangs zu Gütern und Leistungen
Begabung
Ausbildung, Bildung
Materielle Ausrüstung
Lebens-Organisation
Motivation
Null-Bock
Herkunftsabhängigkeit
2.2.3 Verbesserung der Chancen
2.3 Wohlstand als Zugang zu Zufriedenheit
2.3.1 Komponenten der Zufriedenheit
Herkunftsabhängigkeit
2.3.2 Chancen des Zugangs zu Zufrieden2,h2.eit Herkunftsabhängigkeit
2.3.3 Verbesserung der Chancen
2.4 Gleichhet der Glückschancen
Herkunftsabhängigkeit
4.3 Verbesserung der Chancen
2.5 Fazit
2.5.1 Abhängigkeit der Chancen von der sozialen Herkunft
Am wenigsten Größe der Wohnung oder des Fernsehschirms Luxusqualität von Essen oder Kleidung
Erziehung (Vermittlung von Zielen) durch Vorbild
Erziehung durch Zuwendung
Erziehung durch Pädagogik
2.5.2 Nicht Überwindung der Abhängigkeit der sozialen Herkunft sondern deren Verbesserung des Einflusses dieser Herkunft
2. 5.3 Kompensation von Mängeln der Herkunft
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