Migration und Staatlichkeit; Anmerkungen zu einem Vortrag von Markus Blume
(MdL Bayern, CSU) vom 13.9.2015
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pro-re-publica.eu
2015 09 17
Herr Markus Blume hat in seinem Vortrag vom 13.9.2015 auf die grundlegende Bedeutung des Mangels an Staatlichkeit für die gegenwärtig erlebte Einwanderungswelle nach Deutschland hingewiesen. |
Zum Staatsbegriff.
Das überzeugt, wenn und weil der Staat eine Gewalt ist, die in einem bestimmten Gebiet Gewaltanwendung verhindert, die nicht der Realisierung staatlicher Ordnung dient (sog. Gewaltmonopol). Die Schäden an Leib, Leben und Gut durch Krieg und Bürgerkrieg, die im Herkunftsland mangels einer solchen Staatsgewalt drohen, und der in Deutschland erwarteten Schutz vor solchen Schäden sind ein Hauptmotiv für die Wanderung, besonders wenn man nicht nur unmittelbare Gewalteinwirkungen auf die Person sondern auch Nachteile einbezieht, die der Mangel eines staatlichen Gewaltmonopols für Bildung und Genuss von Wohlstand überhaupt bewirkt. Mit diesem Staatsbegriff sind - von der Ausgrenzung reiner „Schurkenstaaten“ abgesehen - keine speziellen Anforderungen an die Form der Staatswillensbildung (z.B. Demokratie) oder an den Inhalt der staatlichen Betätigung (z.B. Grundrechte) zu verbinden. Eine gewisse Qualitätsgewähr besteht in der historischen Erfahrung, dass sich unakzeptable Gewalten nicht auf Dauer halten können. Der Staatsbegriff ist ferner unabhängig von der Art und Weise des Entstehens oder Gebietserwerbs (Krieg, Revolution, Gewalt). Dementsprechend wird die Staatlichkeit auch schlimmster Diktaturen nicht infrage gestellt (Beispiele: die national-sozialistische, die leninistisch-stalinistische, die maois-tische Diktatur). In manchen Herkunftsländern sind nach Wegfall der Kolonial-herrschaft oder einer Diktatur Gemeinwesen, die die Merkmale des Staates erfüllen, bisher überhaupt noch nicht entstan-den oder erstrecken sich nicht auf in Anspruch genommene Gebietsteile. Manchmal wurden mittels Täuschung und zur Selbsttäuschung auf dem Papier Scheinstaaten („failed states“) geschaffen und zur allseitigen Beruhigung in die Vereinten Nationen aufgenommen, oder ihnen werden Gebiete zugesprochen auf die sich ihre Monopolgewalt nicht erstreckt (ein bis heute nicht wahrgenommenes Lehrbeispiel bietet die Republik Zypern von 1960 – siehe http://cy.pro-re-publica.eu ). In anderen Ländern haben Kräfte ein staatliches Gewaltmonopol, sei es beschränkt auf Teilgebiete, gewaltsam durchbrochen, wodurch entweder staatliches Niemandsland entstand (Teile von Libyen, Algerien, Afghanistan, italienische Mafiagebiete) oder Gebiete der Ordnung eines neuen Gewaltmonopols unterworfen wurden (Irak, Syrien, Krim, Ostukraine). Teilweise sind sie derart etabliert, dass sie als Staat oder Teil eines Staates anzusehen sind (seinerzeit geschehen in den 1945 verlorenen deutschen Ostgebieten, in Korea, Vietnam, im Iran, in Tibet). |
Wunsch nach einem besseren Staat.
Wer eine bessere als die herrschende oder heraufdrängende Staatsgewalt will, kann sich nicht auf deren Negierung oder Zerstörung beschränken, die in Chaos führt, sondern muss eine bessere etablieren. Die bessere Staatsgewalt kann sich nur mit überlegenem Einsatz durchsetzen. Um ihren Zerfall zu bewirken, müssen Diktaturen bekämpft werden. Um anschließend einen Staat zu unterhalten, bedarf es einer Ordnungsgewalt, als deren Träger nach historischem letztendlichen Versagen der Kolonialgewalten regelmäßig die Bevölkerung - sei es mit Hilfe Dritter - in Betracht kommt. Für die gegenwärtige Wanderung nach Deutschland bedeutet das: Gewalten, vor denen Einwanderer fliehen, streben das staatliche Gewaltmonopol an. Von der Verbindung der neuen Monopolgewalt mit einer staatlichen Ordnung ist bei allen Kräften auszugehen, die die Scharia anwenden (der „Islamische Staat“, die Taliban, sunnitische und schiitische Kräfte im Nahen Osten). Auch soweit sie lediglich Einfluß „des Westens“ ausschließen wollen, unterstützen diese Gewalten die Machtergreifung der neuen Kräfte. Haben sie Territorien erobert und finden sie in der Bevölkerung Unterstützung, so haben sie Aussicht auf Bestand. Überlegene Militärmacht oder Isolierung kann diese Mächte aufhalten und vielleicht zurückdrängen, aber in manchen Gebieten keinen Staat etablieren (Afghanistan, Irak, Syrien), oft das Entstehen des neuen Staates nicht verhindern (Vietnam, Afghanistan, Krim). Zur Behauptung des besseren Staates bedarf es der Bevölkerung, die ihre staatsbildende Kraft im Kampf um den Staat bewährt. Geflohene Bevölkerungsteile fallen als Träger eines solchen Kampfes aus. Auswanderung läuft daher dem Interesse an dem besseren Staat des Herkunftslandes zuwider. |
Folgerungen für Einwanderung nach Deutschland.
Ganz unabhängig von allen anderen Betrachtungen liegt auf der Hand, dass Verträglichkeit von Einwanderung mit der Staatlichkeit Deutschlands an einer Überzahl ihr Ende findet. Unabweislich ist daher eine Festlegung Deutschlands auf Höchstzahl (die auch der regionalen und lokalen Aufgliederung bedarf). Darüber hinaus muss bereits im Interesse an Staatlichkeit und erst recht der Integration eine Auswahl stattfinden. Flüchtlinge wollen einreisen, um die Staatlichkeit Deutschlands zu genießen, an deren Etablierung sie bisher keinen Anteil hatten. Das erinnert daran, dass auch unsere Staatlichkeit von der Fähigkeit und Bereitschaft der Bevölkerung abhängt, sie notfalls gegen Angriffe von innen oder außen zu verteidigen, und dass für Deutsche (und Einwanderer) die Alternative einer Flucht vor solchen Angriffen schwerlich besteht. Kein Staat sollte sich gegen einen solchen Notfall gefeit fühlen. Die Flucht der anstehenden Einwanderer begründet – im Einzelfall gewiss widerlegliche – Zweifel, ob sie in der Lage und bereit sind, sich für die Unterhaltung und Verteidigung der deutschen Staatlichkeit einzusetzen. Und Deutschland muss sogar der Gefahr begegnen, dass sich eine Vorhut von Kräften, die zu solchen Angriffen schreiten könnten, unter die Einwanderer mischt. Diese Erwägungen stehen einer Einwanderung selbst von Millionen nicht entgegen, wenn Deutschland sie will oder braucht und Integration schafft, die seine Staatsqualität erhält. Sie sind aber bei der Einwanderungsplanung und Auswahlentscheidung zu berücksichtigen. Ist etwa ein Einwanderer, obwohl ihm der Kampf um einen besseren Staat im Herkunftsland ebenso zuzumuten ist wie ihm der Einsatz zum Erhalt deutscher Staatlichkeit zuzumuten wäre, am Umzug erstlinig wegen der besseren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in Deutschland interessiert, so spricht das gegen eine Einwanderungserlaubnis. Will er Familie nachholen, ist die Nachholung der Entscheidung zugrunde zu legen. |
Es brennt.
Jede illegale Einwanderung verschlimmert aktuelle Übel und ist ein Schritt in Richtung Chaos. Die Verweisung eingeladener Einwanderer auf unzumutbare Wege oder lebensgefährliche Meerüberquerungen durch Versperrung normaler Einreise über Eisenbahnen, Häfen oder Flughäfen ist so schizophren wie eine totale Freigabe der normalen Wege unhaltbar. Jede weitere illegale Einwanderung ist darüber hinaus ein Schritt ins Chaos. Zurückweisung und Zurückbringung nicht Ausgewählter und damit strikte Kontrolle der Grenzen gegen illegale Einwanderung ist unausweichliches Gebot der Stunde. (1) Sie allein kann die Todesmärsche und -Seefahrten beenden. Damit wird zugleich eine weitere Forderung von Markus Blume erfüllt: dass Gesetze (hier das deutsche Aufenthaltsrecht) eingehalten werden müssen. Parallel dazu muß eine konkrete Integrationsverwaltung einsetzen und müssen die Aufnahmeverfahren vor allem in Herkunftsländern ausgebaut und beschleunigt werden. Europa ist für eine gemeinsame Einwanderungspolitik nicht reif. Auf sie zu drängen, gefährdet daher das auf dem Weg zur Union Erreichte, ohne Abhilfen zu versprechen, und verschwendet Energien. Aufteilung von 160.000 Einwanderer auf Unionsländer nach Quoten ist lächerlich. Dagegen würde eine deutsche Erklärung, 500.000 Einwanderer pro Jahr aufzunehmen, andere Länder zur Nachfolge ermuntern, um den Anschluß bei der Bewältigung demographischer Probleme und beim Erwerb von internationalem good will nicht zu verpassen. Die Schließung deutscher Grenzen würde sie zur Schließung der ihren nötigen und kann zur einsichtsvollen effektiven gemeinschaftlichen Schließung europäischer Außengrenzen im Mittelmeer und zwischen Türkei, Bulgarien und Griechenland führen, so dass Schengen wieder voll in Kraft treten kann. Durch Grenzschließung verursachte Schmerzen sind der Preis für das gedankenlose Hochgefühl einer illusorischen „Willkommenskultur“, die bereits in Schlägereien übergeht. Sie ist weniger schlimm als das, was wir bei mangelhafter Bewältigung der Auffanglager- und Integrationsaufgabe zu gewärtigen haben. __________________________________ (1) Im Januar 2016 hat Professor Udo DiFabio (ehemaliger Bundesverfassungsrichter) laut FAZ.net in einem von der CDU in Auftrag gegebenen Gutachten das rechtliche Gebot einer Grenzkontrolle herausgearbeitet. |