world

Transparenz als Voraussetzung für Demokratie
Transparency a Principle of Democracy (in German language only

Eine subpage zur Seite: / A Subpage to the Page:
pro-re-publica.eu
2014 05 10



1 Das Volk herrscht entweder unmittelbar über Volksentscheide oder mittelbar über die Wahl von Repräsentanten durch die Maßnahmen seiner Regierung und Gesetze seines Parlaments. Von Herrschen kann nur die Rede sein, wenn das Volk weiß und versteht, was seine Regierung und was sein Gesetzgeber tut. Das Wissen und Verstehen setzt Transparenz, nämlich allgemeinverständliche Bestimmtheit der Maßnahmen und Gesetze und ihrer Begründung voraus. Transparenz setzt Erkennbarkeit für Jedermann und Wahrheit der für die Begründung wesentlichen maßgeblichen Tatsachen und Folgerungen voraus. In der Lücke zwischen dem, was das Volk über Maßnahmen und Gesetze weiß und davon versteht, und dem, was es darüber nicht weiß und davon nicht versteht, herrscht nicht das Volk sondern herrschen diejenigen, die die Maßnahmen und Gesetze bestimmen.
2 Tägliche Flunkereien über Regierungsmaßnahmen und Gesetze.

Eine Lücke in der Volksherrschaft entsteht durch Lügen, aber auch schon durch kleine Flunkereien über Inhalt und Bedeutung der Regierungsmaßnahmen oder Gesetze. Hier ein aktuelles Beispiel:
2.1 „Keine neuen Schulden“ für den Staatshaushalt
2.1.1 Schulden schränken über die Rückzahlungspflicht die künftige Verfügbarkeit von Vermögen oder Einkünften ein. Das gilt auch für den Staatshaushalt. Zu hohe Staatsverschuldung führt wegen der damit verbundenen Zinslast zu Mehrbedarf an Steuern oder zu weiteren Einschränkungen von Staatsausgaben und der damit verbundenen Wohltaten für die Allgemeinheit. Überdies fördert Verschuldung durch Vermehrung von "Buchgeld" Inflation. Bei hoher Staatsverschuldung erklären daher Finanzminister gern, es würden für den Staatshaushalt keine „neuen Schulden“ begründet.
2.1.2 Nun setzt sich die Staatsschuld aus Einzelschulden zusammen, die in verschiedenen Haushaltsjahren begründet werden (zum Beispiel durch die Ausgabe von Staatsanleihen oder durch Kreditaufnahme bei der Zentralbank) und zurückzuzahlen sind. Dazwischen liegt die - unterschiedliche - „Laufzeit“. Die Schulden summieren sich zur Gesamtverschuldung des Staates. Die Gesamtverschuldung verringert sich um die in einem Haushaltsjahr zurückgezahlten Schulden.
2.1.3 Werden in diesem Jahr keine Schulden begründet, verringert sich die Gesamtverschuldung und die erwähnten Schäden und Nachteile werden vermieden. In dem Ausmaß, in dem aber im Jahr der Rückzahlung wieder Schulden begründet werden, bleiben die Schäden und Nachteile (zu hoher Verschuldung) bestehen.
2.1.4 Wird behauptet, es würden keine „neuen“ Schulden begründet, während die Gesamtverschuldung tatsächlich gleich bleibt, so laßt sich das nur damit erklären, dass die Behauptung unter „neuen“ Schulden nur solche versteht, die die Rückzahlung übersteigen, während die Begründung von Schulden als Ersatz für die Rückzahlungen (oder man kann auch sagen: zur Finanzierung der Rückzahlung) nicht als „neue“ Schulden bezeichnet werden. Die Behauptung täuscht dann die Verringerung von Schäden und Nachteilen vor, die in Wirklichkeit nicht eintritt.


Verzeichnis aller pages von Christian Heinze / Index to all pages by Christian Heinze

Impressum