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Streik von Minderheiten
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pro-re-publica.eu
2014 12 14


1 Kleine Gewerkschaften bestreiken Unternehmen, in denen ihre Mitglieder eine Minderheit bilden. Konkret: eine größere Zahl von Arbeitnehmern der Deutschen Bahn sind Mitglieder einer Gewerkschaft, die nicht streiken will, eine geringer Zahl bei einer Gewerkschaft, die streiken will. Die beiden Gewerkschaften konkurrieren um Mitglieder und Gruppen der von ihnen vertretenen Arbeitnehmern.
2 Deutschland erwägt ein Gesetz, wonach bei Meinungsverschiedenheiten über Bestreikung von Betrieben, deren Arbeitnehmer bei mehr als einer Gewerkschaft organisiert sind, die Entscheidung der Gewerkschaft maßgeblich ist, die über mehr Mitglieder in dem Betrieb verfügt. Gewährleistet das Koalitionsrecht auch das Streikrecht, so ist das Gesetz verfassungswidrig, weil Koalitionsfreiheit nicht von der Zahl der Mitglieder abhängig ist.
3 Vorschlag:

Eine gesetzliche Regelung, wonach ein Betrieb auf Grund eines in einer Urabstimmung gefassten Mehrheitsbeschlusses aller in ihm Beschäftigten bestreikt werden darf.


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