world

Krise der Staatlichkeit, der Gesellschaft und der Wirtschaft
(in German language only)

von/by Dr. Christian Heinze
Eine subpage zur Seite: / A Subpage to the Page: pro-re-publica.eu - 2016 09 03 - 10 13, redigiert 2018 12 08



Krise der Staatlichkeit.

I.

Der Staat als höchste, tatsächlich ausgeübte Gewalt zur Ordnung eines bestimmten Territoriums und der darin lebenden Bevölkerung ist nicht Garant, aber Voraussetzung für Frieden im Innern und nach außen. Ohne Verminderung der Friedenschancen kann seine höchste Ordnungsgewalt über das Land und seine den Staat tragende Bevölkerung nicht aufgelöst oder aufgegeben werden, wenn keine andere Staatsgewalt an seine Stelle tritt. Staatsgewalt ist grundsätzlich unbeschränkt (Souveränität) und nur Gegenstand staatlicher Selbstbeschränkung bis zur Grenze der Selbstaufgabe als Staat durch Vernachlässigung der Ordnungsaufgabe, durch Beendigung der staatstragenden Funktion der Bevölkerung oder durch Aufgabe von Territorium. Zwar können auch Staaten, etwa als Hegemonialmächte oder kraft Vertrages bestimmte Verhaltensweisen anderer Staaten tatsächlich erzwingen oder unterbinden, ohne dass dies den Untergang der letzteren zur Folge hat. Zerstören sie jedoch den Kernbestand der Staatsgewalt, so müssen sie sich selbst oder andere Staaten an die Stelle der zerstörten Staaten setzen, um nicht mit Bezug auf das betroffene Territorium den Staat als Friedensvoraussetzung aufzugeben.

Staaten können sich zu Bundesstaaten zusammenschließen. Die Mitgliedstaaten des Bundesstaates überlassen diesem die wichtigsten Teile der Staatsgewalt (zum Beispiel die Entscheidung über Krieg und Frieden, die Außenpolitik, die Gesetzgebungskompetenz über die wichtigsten Gegenstände) im Gegenzug gegen Beteiligung an der Willensbildung des Bundesstaates und unter Vorbehalt bestimmter Kompetenzen zur Ausübung von Staatsgewalt. Eine Übertragung oder ein Verlust von Hoheitsrechten der Mitgliedstaaten über die Grenze hinaus, die ihr durch die Mindestbedingungen der Staatlichkeit gesetzt sind, hat zur Folge, dass der Bundesstaat in einen Einheitsstaat übergeht und die Gründerstaaten ihre Staatsqualität verlieren. Haben etwa die MMitgliedstaaten das Recht zum Austritt aufgegeben, so liegt kein Bundesstaat mehr vor, der Staat kann aber wie ein Bundesstaat verfasst sein und wird dann oft, wie die Bundesrepublik Deutschland, (genau genommen unzutreffend) weiterhin als Bundesstaat bezeichnet.

Staaten können auch Staatenbünde aller Art eingehen, indem sie Vereinbarungen über die Ausübung ihrer Staatsgewalt treffen. Auch können verbundene Staaten Teile ihrer Staatsgewalt in Gestalt der Kompetenzu zu verbindlichen Entscheidungen oder Gesamtakten mit Bezug auf einen beschränkten Kreris von Gegenständen auf gemeinschaftliche Organe übertragen, solange sie ihre Oberhoheit über einen Kernbestand der staatsbildenden Gewalt nicht verlieren. Staatenbünde werden durch Verlust der Staatlichkeit ihrer Mitgliedsländer gegenstandslos, wobei ein Bundesstaat entstehen kann. Solche Kompetenzen eines Staatenbundes bedürfen der Grundlage in einer nach Inhalt, Zweck und Ausmaß präzise bestimmten Einigung über bestimmte Verhaltensweisen oder auf ein Verfahren zu ihrer Bestimmung. So wünschenswert es sein mag, an Stelle eines Bundes einen Staat zu gründen, kann es keine Art staatsähnliches Zwischengebilde geben, eine oberste und im wesentlichen unbeschränkte Staatsgewalt ist für den Staatsbegriff unentbehrlich.


II.


Die reale Staatlichkeit befindet sich in einer weltweiten Krise. Während die Gewährleistung von Weltfrieden davon abhängt, dass alle bewohnten Gebiete der Erde von intakten Staatsgewalten erfasst sind, gibt es Räume, für die keine Staatsgewalt gebildet oder in denen sie sich auf dem Weg in die Auflösung befindet oder bereits zusammengebrochen ist. In diesen Gebieten herrscht oder droht Gewalt und Zerstörung innerhalb ihrer Bevölkerung und zwischen deren Gruppierungen, die die Mindestvoraussetzungen für Staatlichkeit nicht erfüllen und daher zur Gewährleistung von Frieden nach innen oder außen nicht ind er Lage sind. Die Gewalt und Zerstörung wird vermehrt durch Beteiligung gebietsfremder Mächte an der Gewaltausübung der Bevölkerungen, solange nicht die Etablierung einer Staatsgewalt über das Gebiet gelingt.

Die Krise der Staatlichkeit zeigt sich auch in der Krise der Organisation der Vereinten Nationen (UN), die sich als Staatenbund mit hegemonialen Elementen zu bewähren sucht. Die Organisation ist nützlich und notwendig, um auf gemeinsames oder vereinbartes Handeln möglichst aller der Staaten im übergeordneten Interesse und insbesondere zur Erhaltung oder Schaffung von Frieden in der Welt zu fördern. Zu diesem Zweck wäre auch die Bündelung von Staatsgewalten wünschenswert, soweit ihre zweckentsprechende Entfaltung kontrolliert wird. Sie ist in der UN-Satzung in der Form des Weltsicherheitsrates vorgesehen, indem die stärksten Staaten der Welt gemeinschaftliche hegemoniale Gewalt ausüben sollen. Soweit aber die UN über alle ihre erfolgreichen friedensförderlichen Bemühungen hinaus beansprucht, über die Zulässigkeit staatlichen Verhaltens verbindlich zu entscheiden, Prätendenten von Staatsgewalt über Territorien Hoheitsrechte zuzuweisen oder abzusprechen oder auf die Bildung von Staatsgewalt gerichtete Mächte infrage zu stellen oder zu bekämpfen, ohne über die Macht zu verfügen, ihre Ansprüche mit Sicherheit weltweit, zuverlässig, permanent und gleichmäßig durchzusetzen, ist ihre Aktivität eher geeignet, Unfrieden als Frieden zu fördern. Das gilt auch und isbesondere für die Ausübung hegemonialer Macht der UN, die zwar auf Reformen hinwirken, den Kernbestand realer Staatsgewalten aber nicht schaffen und nur um den Preis eines Verzichts auf Staatsgewalt (als einzige zur Schaffung von Frieden geeignete Einrichtung) ersatzlos zerstören kann. Die Illusion eines „Weltstaates im Werden“ bewegt sich noch im Raum der Utopien, und es ist schädlich, in sie reale Erwrtungen zu setzen oder zu fördern.

Die Krise des Staates zeigt sich ferner in der Krise der Europäischen Union als Staatenbund. Sie ist Gegenstand des Beitrags der vorliegenden Seite PRO RE PUBLICA zur Krise Europas.


Krise der Wirtschaft.


Unter "Wirtschaft" wird hier der Inbegriff der Veranstaltungen der Menschen zu Deckung des Bedarfs an Gütern und Leistungen verstanden.

Eine national und international geordnete Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen ist Voraussetzung für weltweiten Wohlstand und Frieden . Der Kampf um diese Ordnung zwischen den Ideologien liberaler Steuerung von Produktion und Verteilung durch freies Angebot und freie Nachfrage einerseits und sozialistischer Steuerung durch obrigkeitliche Maßgaben andererseits ist mit dem Niedergang der Sowjetunion nicht erledigt. Er befindet sich weltweit im vollen Gange.

In Europa scheint er mit Hilfe der Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts weit fortgeschritten zu sein. Sie war auf einen Ausgleich der Ideologien durch Einführung einer sozialen Marktwirtschaft gerichtet. Soziale Marktwirtschaft hatte sich durch das misslungene sowjetische Experiment und den gelungenen deutschen Wiederaufbau historisch als überlegen erwiesen. Ihr Ausgleich ist zugleich mit Wohlstands-Maximierung möglich, wenn obrigkeitliche Interventionen die Kapazität der Marktwirtschaft zur Gewährleistung der erforderlichen Produktion nicht beschädigen sondern sich auf den Ausgleich von Verteilungsfehlern beschränken, wie sie bei Anlegung allgemein akzeptierter gesellschaftlicher Maßstäbe festzustellen sind.

Die Auseinandersetzung um autonome oder heteronoe Verteilung ist jedoch auch nach dem Zusammenbruch der sowjetischen Planwirtschaft nicht überwunden. Im Zuge ihres illusorischen Strebens nach einer gesamteuropäischen Staatlichkeit und unter dem Druck der im herrschenden Kampf um Marktwirtschaft oder Sozialismus und um den Fehlgebrauch und Missbrauch beider Grundordnungen engagierten Interessen verfolgt die gegenwärtige (2017) Politik der EU einen Kurs in Richtung auf obrigkeitliche Steuerung. Diese von der wirklichen europäischen Einigung abgehobene Politik entbehrt eigener, authentischer Legitimation und entfernt sich von einer Grundlage in der ihrerseits nicht mangelfreien demokratischen Legitimation der Mitgliedstaaten. Die interventionistische Wendung der EU-Politik steht in Wechselwirkung mit parallelen Tendenzen in den Mitgliedstaaten. Im Zuge einer allgemeinen Aufweichung der Verbindlichkeit von Verträgen und Gesetzen sowie von Verantwortlichkeiten und Haftung führt die Entwicklung der EU und ihrer Mitgliedstaaten trotz bisher unübertroffenen allgemeinen Wohlstandes auch zu einer Belebung des grundlegenden ideologischen Konflikts und zu leichtfertigen Beschädigungen der Grundlagen sozialer Marktwirtschaft. Mängel der Staatsgewalten im Verein mit einer nicht nur unabhängigen sondern auch von Verantwortung freien Politik europäischer Institutionen haben Unzulänglichkeiten der Bewältigung dieses Konflikts unter anderem durch eine allgemeine Überschuldung kompensiert, die die wirtschaftlichen Grundlagen der Staatsgewalten erschüttert. Da die Überschuldung nicht ohne Verletzung von Grundlagen der Staatenvereinigung und nationaler Verfassungen möglich war, die von den höchsten Gerichten der Gemeinschaft und eispielsweisse des Bundesverfassungsgerichts geduldet wurden, erschüttert sie auch das Vertrauen in die Ordnungskraft internationaler Verträge und nationaler Rechtsordnungen.


Krise der Gesellschaft.


Die nicht nur unausweichliche sondern einem humanistischen Ideal entsprechende Globalisierung führt zur Bildung einer weltweiten menschlichen Gesellschaft, an deren Anfängen wir stehen. Grade am Anfang der Entwicklung ist die Bildung von Zielvorstellungen für diese Gesellschaft als Grundlage für Bemühungen aller Art erforderlich.

Ein ausreichendes Mindestmaß an Übereinstimmung der Menschen über die wichtigsten materiellen und geistigen Normalitäten des Zusammenlebens und ein entsprechender Zusammenhalt ist Grundlage auch für Frieden und Wohlstand in der Welt. Ein höheres Maß an Integration ist im Begriff der Beherrschung einer definierten Bevölkerung als Merkmal des Staates als Friedensordnung eingeschlossen. Ein Mangel daran führt zu Lähmung und Unzufriedenheit bis hin zu Unfrieden, Gewalt und Umsturz. Das betrifft eine ausreichende Übereinstimmung über ein ausgewogenes Verhältnis von Bildung, Arbeit, Leistung, Sparen, Besitz, Wettbewerb, Führung, Gemeinsinn und Patriotismus zu Vergnügen, Genuss, Freiheit, Individualität und Konsum und über die Art und Weise der Zweckverfolgung, insbesondere der Staatswillensbildung. Das betrifft die Wirksamkeit von Integrationsfaktoren, wie beispielsweise gemeinsamer Ausübung derselben oder unterschiedlicher Religionen.

Das Konzept einer weltweiten sozialen Marktwirtschaft, die freilich auch Entscheidungen für weniger Konsum als Preis für mehr Freiheit durch geringere Leistungsanforderungen (mit der Folge geringeren „Wachstums“) akzeptieren muss, bietet - zunächst zumindest für Industrieländer - eine ideale Vorlage für eine Einigung der Gesellschaft, erlaubt aber Variationen. Forderungen nach obrigkeitlichen Eingriffen an Stelle autonomer Anstrengungen beruhen nicht selten auf Resignation bereits gegenüber dem Versuch einer Einigung. Ein durch den Bündniszweck bestimmter Grad an Integration ist auch für Effektivität von Staatengemeinschaften erforderlich. Selbst innerhalb einer fortgeschrittenen Bevölkerungsgruppe wie derjenigen der Europäischen Union bestehen Unterschiede und Konflikte bis hin zu gesellschaftlichen Gegensätzen. Es treten nationale Besonderheiten hinzu.

Die erforderiche weltweite Mindest-Integration setzt zuerst allgemeine Versorgung mit Wohnung, Erwerbsgelegenheit und Kommunikation voraus. Sie besteht darüber hinaus in einer sachlichen Feststellung der Unterschiede, einer Analyse ihres Konfliktpotentials, insbesondere des Niveaus gemeinschaftsverträglicher Konflikte, und der Aufsuchung, Entwicklung und Realisierung von Möglichkeiten und Maßnahmen zur Versöhnung, zur Reduktion oder zum Ausgleich von Unterschieden. Dabei ist Einebnung nur beschränkt möglich oder wünschenswert. Auf Grund eines tiefen Gefühls der Gemeinsamkeit können gerade auch Unterschiede integrative Wirkungen haben. Integration kann keiner Eigendynamik überlassen werden, denn das Integrationserfordernis duldet keinen Aufschub. Selbat in Europa fehlt es aber nicht nur an Integrationsbemühungen sondern schon am Bewusstsein des Bedarfs. Die Europäische Gemeinschaft ist Schauplatz anfangs erfolgreicher Problembewältigung. Ihr Niedergang sollte Anlass geben zur Aufsuchung, Erkenntnis und Berichtigung von Fehlentwicklungen anstatt zu Festhalten an einer Hybris kollektiver Selbstüberschätzung an Hand eines Verlusts politischen Grundlagenbewusstseins.


Verzeichnis aller pages von Christian Heinze / Index to all pages by Christian Heinze

Impressum