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Migration nach Europa
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Der Beitrag wurde zuerst am 21. Dezember 2014 veröffentlicht, zu einem Zeitpunkt, als auf dem Höhepunkt des Willkommensabenteuers sich noch alle Welt an diesem erfreute und Forderungen nach Migrations-Regulierung kaum laut wurden. Die hier wiedergegebene Fassung hat den Stand vom 1. Oktober 2015.


0 Das Wandern war des Müllers Lust, obwohl es ihm zu Hause besser ging. Er wollte einfach erleben, wo das Wasser für seine Mühle herkommt und hinfliesst. Die Millionen Afrikaner und Asiaten kommen dagegen nach Europa, um hier auf Dauer besser zu leben. Solche Wanderungen haben die Bedeutung von einerseits Eroberung oder Integration und amdererseits Flucht verbunden mit mehr oder weniger ausgeprägten Ansprüchen und aus mehr oder weniger zwingendem Anlass. Bei dem zur Zeit in Europa vorherrschenden Vorgang überwiegt der Charakter der Flucht. Die Absicht einer grundsätzlichen Verhinderung moderner Völkerwanderungen würde die Macht der Geschichte gefährlich unterschätzen. Die Völkerwanderung bedarf jedoch dringend einer menschlichen und rationalen Regulierung.

Um sich mit dem Phänomen "Migration" sinnvoll auseinanderzusetzen, bedarf es zunächst einer Unterscheidung verschiedener Arten von Migration, die unterschiedlich zu verstehen und zu bewerten sind und an die unterschiedliche Folgerungen zu knüpfen sind. Dabei liegt es nahe, unter Migration überhaupt nur eine Wanderung in der Absicht dauerhaften Verbleibs an einem Zielort zu verstehen. Es kann im übrigen etwa wie folgt unterschieden werden:

- Einwanderung aus Ländern, in denen das wirtschaftliche Fortkommen weniger leicht möglich ist als im Zielland, insbesondere auch sehr weitgehend beschränkt oder unmöglich ist.

- Flucht aus einem Regime, das der Flüchtende ablehnt.

- Flucht aus einem Land, in dem der Flüchtende aus persönlichen Gründen nach den dort geltenden oder nach anderen Regeln a) zu Recht oder b) zu Unrecht schlecht behandelt oder verfolgt wird.

- Flucht vor einem diktatorischen oder brutal-diktatorischen insbesondere idelogie- diktatorischen Regime.

- Flucht vor persönlicher Verfolgung durch ein solches Regime.

- Flucht vor Bügerkrieg.

Von Migration, die hauptsächlich an Hand der Interessen der Staaten und Völker oder Volksgruppen in ihrer Gesamtheit und Allgemeinheit zu würdigen und zu bewältigen ist, ist die Flucht Einzelner vor individueller Verfolgung durch Staaten oder andere Mächte am Herkunftsort zu unterscheiden. Zum Zweck dieser Würdigung und Bewältigung sollte für die Aufnahme aus Anlass einer solchen Flucht der Ausdruck "Asyl" reserviert bleiben. Mit dieser Migrationsform beschäftigt sich Abschn. 7 dieses Beitrags.
1 Wanderung aus unfriedlichen oder unterversorgten in befriedete, wohlversorgte Lebensräume.

Die modernen, nach Europa ziehenden Wanderer suchen bessere Versorgung, bessere Möglichkeiten, sich zu bilden und zu entfalten sowie Sicherheit gegen willkürliche Gewalt als in ihrer Heimat zu finden ist. Dort fehlt es daran, nicht so sehr weil ungünstigere Naturbedingungen herrschen. Vielmehr fehlt es dort an staatlichen Ordnungen, die Versorgung, Sicherheit und Entfaltung gewährleisten und allen gleichmäßig zur Verfügung stehen, oder sie funktionieren schlecht. Dabei genügen meist nicht einmal große Unterschiede zu europäischen Verhältnissen, um die Menschen zum Wandern zu bewegen. Die Heimat ist aus vielen mehr oder weniger subtilen Gründen ein starkes Band. Aber der Unterschied, der Mangel oder die Not sind so groß, dass Wander-Millionen die Gefahren, auch für Gesundheit und Leben, langer Trecks durch fremde und unwegsame Länder oder einer Floßfahrt über das Mittelmeer und bereits der Anreise zu seinen Häfen sowie unglaubliche materielle Opfer auf sich nehmen, um hinter sich zu bringen.
Hunderttausende wollen von Afrika nach Europa. Sie gehen auf ungeeignete, überfüllte und unsichere Boote und benutzen andere gefährliche Transportmittel. Viele sterben bei Schiffbruch oder durch Mord der Transportvermittler der Mitreisenden oder von Wegelagerern oder werden von ihnen vergewaltigt oder ausgeraubt. Viele Flüchtlinge laufen Gefahr, bei Begegnung mot Räubern oder Grenzschützern Schaden zu erleiden. Sie haben den Transportvermittlern Geld in Summen bezahlt, die selbst in Europa als kleines Vermögen betrachtet werden. Die Aussicht auf ein besseres Leben und die Aussicht auf Aufnahme veranlasst die Flüchtlinge, ihr Gut und ihr Leben aufs Spiel zu setzen.
2 Vor- und Nachteile für die betroffenen Länder.

Eine solche Wanderung schädigt die Herkunftsländer, indem sie ihnen die Menschen für die Schaffung von Einrichtungen zur Gewährleistung von Sicherheit, Versorgung und Ordnung in der Heimat entzieht und versorgungsbedürftige Hinterbliebene zurücklässt. Sie trägt auch zur Entmutigung der Zurückgebliebenen bei, sich ihren örtlichen Aufgabe zu widmen. Das wiegt schwerer als die Aussicht auf Vorteile wie den Transfer von Ersparnissen und Erfahrung in die Heimat.

Die Zielländer genießen Vorteile. Sie können einen Teil der Zuwanderer als Arbeitskräfte, sogar zur Auffrischung ihrer Kultur nutzen. Ihre Bevölkerung wird aber durch fremdartige Nachbarschaft und - vielleicht neuartige - Konkurrenz sowie durch zusätzliche soziale Notwendigkeiten belastet. Die Bewohner der Zielländer müssen manches mit den Zuwanderern teilen, sie glauben nicht so leicht, dass ihr Gewinn aus der Zuwanderung überwiegt. Vielmehr muss mit offener Feindseligkeit von Teilen der Bevölkerung der Zielländer gerechnet werden. Sie kann zu Kritik und schließlich auch zur Auflehnung der Bevölkerung der Einwanderungsländer fühen (vgl. die seit 2104 in Deutschland auftretende fremdenfeindliche sogenannte "PEGIDA-Bewegung.)

Massenhafte Einwanderung kann zu einer Veränderung der Gesellschaft, der Kultur, auch der Religionszugehörigkeit, sogar der Staatsverfassung im weitesten Sinn der Einwanderungsländer führen. Nicht auszuschließen ist auch eine den Ordnungen des Einwanderungslandes feindlich gegenüberstehende Einstellung der Migranten. Die Wahrscheinlichkeit, dass solche Veränderungen oder Feindseligkaiten mit der hier erörterten Zuwanderung aus Afrika und Asien nach Europa in nennenswertem Ausmaß verbunden sind, erscheint gering, zumal ja gerade einschlägige Mängel die Ursachen der Wanderung bilden.
3 Vor- und Nachteile für die Migranten.

Wer zum Zielort gelangt, mag dem Hunger und der Unsicherheit seines Herkunftslandes ein Stück weit entronnen zu sein. Ihn erwarten aber oft unterschätzte Mängel und Gefahren. Die modernen Wanderer-Millionen sind bereit zu arbeiten, sich einer Ordnung einzufügen, vielleicht auch zu kämpfen. Aber sie sprechen nicht die Sprachen Mitteleuropas, die dortigen Sitten und Religionen vertragen sich mit den ihren nicht leicht, und sie beherrschen wenig von dem Wissen, dem Können und den Gebräuchen, mit dem Mitteleuropa sich vor willkürlicher Gewalt schützt, gut versorgt und seine Freiheit erhält und nutzt. Weder sind sie auf die Ordnungen der Zielländer noch sind diese auf die Eigenheiten der Zuwanderer eingestellt. Alle Einwanderer begegnen daher der seelischen und körperlichen Strapaze der Anpassung an eine nicht ganz selten feindselig oder ablehnend eingestellte Umgebung. Allen droht Isolierung. Allen und besonders den Kindern fehlt die Familie. Der Überzahl der Männer fehlen wesensähnliche Frauen. Es wäre blauäugig, von einer noch so verbreiteten Caritas am Zielort einen auch nur annähernd ausreichenden Ausgleich zu erwarten.
4 Begrenzung durch Verbesserung der Lage in den Herkunftsländern.

Missstände, wie Krankheiten, werden oft am besten und nachhaltigsten auf naturnahe Weise behoben. Sicherheit und Versorgung gewährleisten zuverlässig und dauerhaft nur Staaten im Sinne überlegener Territorialgewalten. Wollen die Menschen Sicherheit und gesicherte Versorgung und nicht Gefahr laufen, unterdrückt und ausgebeutet zu werden, so müssen sie einen Staat errichten, unterhalten und verteidigen. Diese Forderung hat die zwingende Geltung eines Naturgesetzes (auch soweit sie in manchen modernen Industriegesellschaften in Vergessenheit zu geraten droht). Das Gesetz gilt solange sich die Natur der Menschen nicht ändert. Das mag nicht ausgeschlossen sein, ist aber noch für lange Zeit nicht zu erwarten. Mit Aussicht auf die besten Ergebnisse vollzieht sich Staatsbildung in der Heimat, zusammen mit dem Volk, das eine gemeinsame Sprache spricht, Überzeugungen und Religion, Gemeinschaftsgüter und Gebräuche teilt. Zwar sind die Erdteile unterschiedlich geeignet für die Schaffung von Sicherheit und Versorgung. Aber es wäre unrealistisch, auch nur die Möglichkeit zu erwägen, dass alle Menschen in den am besten geeigneten Erdteilen zusammenziehen. Glücklicherweise steht dem auch die schon erwähnte Anziehungskraft der Heimat entgegen. Deshalb muss dem Mangel, der zur gegenwärtigen Massenwanderung nach Europa führt, in erster Linie durch Bildung und Verbesserung der Staaten am Herkunftsort begegnet werden.

Hierbei können etablierte Staaten helfen. Größten Erfolg verspricht Hilfe bei Herstellung einer staatlichen und gesellschaftlichen Infrastruktur von Sicherheit und Ordnung und derjenigen Gemeinschafseinrichtungen, deren es für gute Versorgung bedarf. (Siehe auch den Beitrag Internationale Wirtschaftshilfe" zu dieser homepage.) Hilfeleistungen müssen aber beachten, dass sie leicht ins Desaster führen, wenn sie nicht sensibel und verständig an regionale Gegebenheiten anknüpfen. Darüber hinaus muss der Helfende seine eigene Fehlerhaftigkeit im Auge behalten.
Macky Sall *1961, seit 2012 Präsident des Senegal, sagte in einem Interview: Wir werden mit dem Terrorismus in Afrika nicht fertig. Es braucht Profis, nicht UNO-Blauhelme. - Wir warten auf eine kohärente europäische Einwanderungspolitik. Sie zu formulieren, ist Sache der Europäer (zum Beispiel temporäre Bewilligungen mit großzügiger Verlängerungsmöglichkeit). Jedes Land nach seinen Möglichkeiten und Bedürfnissen. Migration ist ein menschlicher Vorgang, man denke an die europäische Emigration nach Amerika. (Zitiert nach Markus Haefliger, NZZ 2013 10 26).
5 Unregulierte und regulierte Wanderung.

Werden keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen, so liegt zwischen Herkunfts- und Zielland eine unmenschliche und durch nichts zu rechtfertigende Selektion, welche eher die Herkunfts- als die Aufnahmeländer begünstigt: Kinder, Frauen und eher anders als durch Körperkraft Begabte werden den größten Anteil an den umfangreichen und tiefgreifenden Schäden an Gesundheit und Leben davontragen, der im Zuge unregulierter Wanderung zu erwarten ist. Die Verzweifeltsten oder Leichtsinnigsten Menschen oder die jungen, die stärksten oder rücksichtslosesten und skrupellosesten Männer werden die Gefahren der Wanderung am ehesten überstehen und zur Prägung des gesellschaftlichen Klimas am Zielort beitragen. Dass diese Selektion auch Mut und Unternehmergeist prämiert, vermag sie demgegenüber kaum zu rechtfertigen.

Der Tod im Mittelmeer und die unmenschliche Auswahl der Wanderer durch die Wanderungsbedingungen lassen sich nur verhindern durch ein geregeltes Einwanderungsverfahren der Konsulate der Aufnahmeländer in den Herkunftsregionen in Verbindung mit strikter sofortiger Rückführung irregulärer Wanderer. Ein solches Vorgehen setzt der Ermutigung ungeregelter Auswanderung durch die Aussicht auf Duldung illegaler Einwanderung und ihren Kollateralschäden ein Ende. Sie entlastet Grenzpolizei, Ausländerämter und Justiz von schwer zu treffenden Ermessensentscheidungen über eine nachträgliche Aufenthaltslegalisierung und erspart den Rechtsordnungen einen Autoritätsverlust durch Unhaltbarkeit ihres Grenzschutzrechts. Nur auf diese Weise lassen sich die Interessen der Herkunfts- und Zielländer und der Migranten angemessen ausgleichen. Das Familienleben der Einwanderer bleibt gewährleistet. Eine rechtzeitige und kostengünstige Vorbereitung der Einwanderer auf Sprache, Gebräuche, Lebensumstände, Arbeitsbedingungen und Gesetze der Zielländer kann sichergestellt werden. Der damit für die Einwanderer verbundene Aufwand ist als Bruchteil desjenigen für Schleuser-Tribute und Mehrkosten irregulärer Wanderung zumutbar. Der Aufwand kann fallweise vom Zuwanderungsland getragen werden. Das Verfahren bietet Gelegenheit, Einwanderungswillige authentisch über Probleme eines Wohnsitzuwechsels nach Europa ins Bild zu setzen.

Mängel des Aufnahmeverfahrens wie die brutalen Abschreckungsmethoden Griechenlands diskreditieren Europa, und Maßnahmen wie die italienische Praxis, Einwanderer möglichst rasch nach Österreich oder Deutchland weiterzuleuiten führen zu Konflikten zwischen den Mitgliedsländern der EU. Das Problem der Verteilung illegaler Einreisender auf die Migliedsländer kann sogar, wie die Haltung Englands zur Frage europäischer Freizügigkeit zeigt, die Gefahr eines Auseinanderbrechens der Union vermehren. Mit Hilfe eines geregelten Verfahrens kann die sonst in einem freizügigen Europa unlösbare Verteilung der Flüchtlingsströme auf die EU-Mitgliedsländer durch jedes Mitgliedsland selbst reguliert werden.
6 Planung.

Das Aufnahmeverfahren bedarf der Grundlage in einer verbindlichen, konkreten, transparenten Planung der Ansiedlung sowie der Auswahl von Immigranten und der Planung und Organisation ihrer Integration und Versorgung während der Integrationsphase im Aufnahmeland.

Die Planung muss erfassen:
- die Zahl der Migranten,
- Anforderungen an Alter, Gesundheit, Herkunft,
- Migrations-Vorbereitung,
- die Räume und Zeiten ihrer Niederlassung,
- ihre Unterbringung und Versorgung insbesondere mit Erwerbsgelegenheit,
- Vorhaltung von Organisationen und Verfahren für die Auswahl, die Vorbereitung, den Transport und eine Mindest-Integration der Migranten,
- Vorkehrungen für die Verhinderung von Einwanderungen außerhalb des geregelten Verfahrens und für die Rückschaffung illegaler Immigranten.

Die Planung muss sich auf einen breiten Konsens der Bevölkerung stützen. Planentwürfe müssen daher schon im Zuge ihrer Vorbereitung öffentlich diskutiert werden und abschließend zum Gegenstand demokratisch legitimierter Willensbildung gemacht werden. Sie müssen verbindelich sein und veröffentlicht werden.
7 Asyl.

In der Umgangssprache wird mit dem Ausdruck "Asyl" meist das Recht einer Person auf Aufenthalt an einem bestimmten Ort, insbesondere in einem Staat bezeichnet und oft mit dem Anspruch auf Gewährleistung des Lebensunterhalts verbunden. Dieser Sprachgebrauch führt im Rahmen der Migrations-Diskussion leicht zu Verwirrungen, indem er nahelegt, dass Migranten generell ein zumindest moralisches Recht auf Aufenthalt und womöglich Versorgung haben. Um seine Unterscheidungskraft zu bewahren, sollte der Ausdruck jedoch für die Bezeichnung der gegen Migration abzugrenzenden Aufnahme wegen eines politischen Interesses des Aufnahmestaates oder eines von diesem geschütztes individuellen und besonderen Interesses des Aufzunehmenen reserviert bleiben (vgl. oben Abschn. 0).

Der Begriff "Asyl" (aus dem Griechischen ~ Nicht-Wegnahme) ist im Völkerrecht heimisch. Er bedeutet dort ursprünglich das Recht eines Staates, den Angehörigen eines anderen Staates zumindest unter bestimmten Bedingungen nicht an diesen ausliefern, seine Wegnahme nicht dulden zu müssen. Die in der Organisation der Vereinten Nationen ausgehandelte Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 (in Kraft seit 22. April 1954 und ergänzt am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, In Kraft seit 4. Oktober 1967) hat dem Begriff jedoch einen wesentlich anderen Inhalt zugewiesen. In seinem Artikel 33 heißt es: "Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde." Diese Vereinbarung kennzeichnet eine Überschätzung der Wirkungsmöglichkeiten von Völkerrecht und ist dadurch geeignet, entgegen ihrer Absicht die internationale Friedensordnung zu beeinträchtigen. Die Konvention kollidiert mit der Tatsache, dass Weltfrieden die Errichtung und Unterhaltung von Staaten im Sinne von ordnungs- und friedensorientierten überlegenen Territorialgewalten überall in der Welt voraussetzt. Denn diese Voraussetzung kann nur im Raum des Staatsgebietes mit Hilfe bestimmter sozialer, nämlich staatsbildender und staatstragender Gruppen und mit Hilfe der Staatszugehörigen erfüllt werden, die bereit sind, sich einer Situation zu stellen, in der ihr Leben oder ihre Freiheit wegen dieser Zugehörigkeit bedroht ist. Nicht durch Flucht sondern nur durch existenziellen Einsatz der Bevölkerung für die Errichtung, Unterhaltung und Verteidigung von Staaten kann Weltfrieden geschaffen und erhalten werden, massenhafte Flucht vor solchem Einsatz schließt Frieden aus oder gefährdet ihn oder überlässt das Feld friedensfeindlichen oder solchen Kräften, die einen unakzeptablen Staat errichten wollen. Die Verwirklichung der Konvention würde demgegenüber der Entfaltung friedensschaffender und -ergaltender Kräfte gerade dort entgegenwirken, wo es ihrer am dringendsten bedarf. Sie kann darüber hinaus die staatserhaltende Kraft der Aufnahmeländer überfordern und Frieden gefährden.

Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland begegnet ähnlichen Bedenken. Er lautet in Absatz 1: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" und beschreibt damit ähnlich der Genfer Konvention einen persönlichen (Rechts-)Anspruch. Für die Bedeutung des Asylbegriffs ist aus der Anspruchsvoraussetzung politischer Verfolgung zu schließen, dass er das Völkerrecht der Nichtauslieferung und ein Bleiberecht unter dem Schutz des Aufnahmestaates und seiner Rechtsordnungen einschließlich dort üblicher öffentlicher versorgung vereint. Die Auslegung des unbestimmten Begriffs "politischer Verfolgung" trifft auf ähnliche Schwierigkeiten wie sie die Genfer Konvention aufwirft, an die das deutsche Asylrecht wohl anknüpfen will. Unabweisbare Differenzierungen bei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Asylgew#hrung nach Massenwanderung und Einzelfall, nach Ursache, Motiv und Ziel überläßt der als Grundrecht konzipierte Artikel der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Exekutive.

Aus vorstehendem ergibt sich jedenfalls soviel: Eine Aufnahme von Zuwanderern zu dem Zweck, sie gegen die Gefahren einer sei es gewaltsamen Auseinandersetzung um die Bildung eines stabilen Staatswesens im Herkunftsland zu schützen, kann nicht sinnvoll als Asylgewährung bezeichnet werden, weil es sich nicht um eine individuelle Problematik des Zuwanderers handelt. Die Zuweisung von Bleiberechten und insbesondere von Asylrechten kann nicht ohne Beschädigung des Interesses an Weltfrieden Gegenstand eines undifferenzierten Rechts sein, soweit solche Auseinandersetzungen tatsächlich Voraussetzungen für die Bildung und Erhaltung des für die Existenz eines Staates am Herkunftsort notwendigen Gewaltmonopols sind. Dagegen kann nicht objektive Unmöglichkeit einer den Vorstellungen des Flüchtlings oder irgendeiner Instanz entsprechenden Staatsbildung am Herkunftsort eingewendet werden, denn Staatsbildung erfordert Kompromisse mit Bezug auf solche Vorstellungen. Erachtet der Zielstaat unvermeidliche Kompromisse als unerreichbar oder unzumutbar und entschließt sich deshalb zur Aufnahme, so hat - wiederum im Interesse einer Erhaltung des internationalen Friedens - seine Migrationspolitik eine Grenze in Gestalt der Voraussetzungen für die Erhaltung seiner eigenen Staatlichkeit zu beachten.
8 Akzeptanz.

Für Ergebnisse, die die Interessen der beteiligten Länder und ihrer Bevölkerungen aber auch der Immigranten befriedigen und auf diese Weise dem internationalen Frieden dienen, ist die Akzeptant der Bevölkerung der Aufnahmeländer Voraussetzung.
8.1 Informations- und Bildungsmängel.

Akzeptanz kann auch im Hinblick auf den unstreitigen Selbstbestimmungsanspruch der Bevölkerung der Einwanderungsländer nur auf Grund Kenntnis und zutreffender Würdigung aller Wirkungen der vor sich gehenden Massenwanderungen erwartet werden. Daran fehlt es in Europa - auch infolge von Planungsmängeln - in von Land zu Land unterschiedlichem Maße mit bezug auf folgende Themen:

a) Der Allgemeinheit ist nicht bekannt, welcher Zuwanderung es bedarf, um den durch Rückgang von Geburtenraten im Zielland bedingten Rückgang der volkswirtschaftlichen Leistung und damit des Lebensstandards und insbesondere die Alters- und Notversorgung der inländischen Bevölkerung auszugleichen. Der Allgemeinheit ist auch nicht geläufig, in welchem Verhältnis die tatsächlich stattfindende Zuwanderung zu dem gegebenen Zuwanderungsbedarf steht. Es besteht eher eine Neigung, den Zuwanderungsbedarf zu unterschätzen und den Grad seiner Deckung zu überschätzen.

b) Die Allgemeinheit der Bevölkerung hat kaum eine belastbare Vorstellung darüber, welche Rolle im Wirtschaftsleben Immigranten spielen werden. Es besteht eher eine Neigung zu negative und übertriebene Vorstellungen über die Beeinträchtigung des Lebens der Einheimischen und zu einer Überschätzung von Auswirkungen auf den Wohnungs- oder Arbeitsmarkt.

c) Es mangelt an realistischen Vorstellungen darüber, welche Rolle in der Gesellschaft Immigranten spielen werden. Die Allgemeinheit hat insbesondere kaum konkrete Vorstellungen davon, wie sich die Religion und Lebensgewohnheiten der Zuwanderer auf das Gesellschaftsleben oder die Religionsausübung in den Zielländern auswirken werden, während es zugleich an Kenntnis der fremden und manchmal auch der eigenen Religion und ihrer gesellschaftlichen Wirkung fehlt. Der Allgemeinheit ist deshalb auch nicht geläufig, dass Migranten auch durch ihre Religion an Integration in die gesunde europäische Gesellschaft nicht gehindert werden sondern zu ihrer Stärkung beitragen können.

d) Wo die Zuwanderer sich ansiedeln werden, wie ihr Bedarf an Wohnung gedeckt, welche Arbeitsplätze sie einnehmen werden, ist der Bevölkerung im allgemeinen nicht bekannt, und zwar meist schon deshalb nicht, weil es an einschlägigen konkreten und verbindlichen Plänen fehlt. Damit ist eine zutreffende Einschätzung der zu erwartenden konkreten Auswirkung von Immigration auf das eigene Leben erschwert.

e) Grundlegend ist die Verbreitung einer Haltung von Toleranz als Faktor des allgemeinen Bildungsstandes der Bevölkerung. Sie hängt von Einsicht in deren wohltätige Wirkung auf das gesellschaftliche und staatliche Leben und letztlich auch auf die eigene Zufriedenheit ab.
8.2 Obliegenheit der Information und Führung,

Dem ist nur durch intensive Planungs-, Aufklärungs-, Führungs- und Erziehungsarbeit abzuhelfen, die den staatlichen Instanzen und insbesondere den Parteien als Träger demokratischer Staatswillensbildung sowie allen staatlichen und gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen inneralb ihres Wirkungskreises obliegt. Es gibt kaum eine derartige Instanz oder Einrichtung, die nicht die Gelegenheit und die Aufgabe hätte, zur Integration wie zur Übung und Verbreitung von Toleranz beizutragen. Es mag sein, dass die Erfüllung dieser Aufgabe erst noch durch gründliche Forschung vorbereitet werden muss.

Die Arbeit könnte gefördert werden durch eine Bereitschaft, auch das eigene Verhalten und die eigenen Wertungen laufend an die Ergebnisse ständinger Kritik anzupassen, und dadurch einen Teil ihres Lohns in sich selbst tragen.

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