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Zur Bewältigung der sogenannten Eurokrise.
Diskussionsbeitrag von Dr. Christian Heinze (in German language only)

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2015 01 30 - ergänzt 2015 02 26


0 Man erschießt nicht das Rennpferd, wenn der Jockey versagt ! Der Euro macht das Wirtschaften in der Eurozone und seine Ergebnisse gleichwertig und transparent. Als Marktwirtschafts-Infrastruktur, aber auch als gesellschaftlicher Integrationsfaktor trägt er massgeblich zur Vereinigung Europas bei. Die nach ihm benannte Krise bestünde nicht, wenn es die massive Überschuldung der Staaten, Banken und Privater nicht gäbe: Wir haben eine Schulden-, nicht eine Eurokrise. Um sie zu überwinden, muß Übererschuldung abgebaut und verhindert werden. Der Preis für Freiheit durch Marktwirtschaft ist Haftung und letztlich das Konkursverfahren. Nicht durch "Rettung" sondern durch Korrektur oder Ausscheiden des Bankrotteurs wird der Wohlstand gewährleistet, den Marktwirtschaft verspricht.
1 Die sogenannte Euro-Krise besteht in der drohenden Zahlungsunfähigkeit von Staaten und Banken und in der Gefahr einer Super-Euro-Inflation infolge der Kreditgewährung der EZB und der Überschuldung von Staaten (einschließlich ihrer Körperschaften - Länder, Kommunen) und von Banken.

Vergleiche dazu auch den Beitrag "Eurokrise" in dieser homepage.
1.1 Die Überschuldung der Staaten ist verursacht durch Finanzierung von Staatsausgaben, die die Staatseinnahmen übersteigen, unter Verletzung der Maastricht-Kriterien.

Kriterien des Vertrages von Maastricht: Begrenzung der Gesamtschuld eines Euro-Staates auf 60 % und seiner jährlichen Geldaufnahme auf 3% seines Bruttoinlandsprodukts. Damit ist die Finanzierung der Investitionen abgedeckt, die sich ein Staat leisten kann, mit recht dagegen nicht die Finanzierung von Konsum zB. durch Umverteilung, die sich auf Steuermittel beschränken muss.

Die tatsächliche gegenwärtige Überschuldung ist wesentlich höher als öffentlich bekannt gegeben, wenn die Risiken aus der Vergabe uneinbringlicher Kredite zB durch die EZB oder in Form von Targetkrediten eingerechnet werden.


Die Überschuldung der Staaten wird durch Kredite der EZB erhöht und perpetuiert.

Es macht im Ergebnis keinen Unterschied, ob diese Kreditgewährung direkt oder erfindungsreich durch Ankauf von Anleihen oder über Banken bewirkt wird.
1.2 Überschuldung von Banken ist verursacht durch Gewährung von Krediten, die nicht zurückgezahlt werden, sei es dass sie nicht zurückgezahlt werden können oder nicht beigetrieben werden. Sie ist nicht nur von den Schuldnern solcher Kredite sondern ebenso von den Gläubiger-Banken zu vertreten, deren marktwirtschaftliche Leistung gerade in der Risikoabschätzung besteht.

Die Berufung der Banken auf Bewertungs-Agenturen ist eine erstaunliche Verleugnung dieser einzigen wirklich bedeutenden Verpflichtung des Bankiers, deren Erfüllung Bankgewinne überhaupt rechtfertigen.

Mangels zur Deckung der erhöhten Risiken ausreichenden Eigenkapitals werden die Banken verwundbar und das Vertrauen der Einleger wird beschädigt mit der Folge eines Rückgangs der Einlagen. Die Interessen der an Bankgeschäften Beteiligten bei Überschuldung werden im marktwirtschaftlichen System bei Freiheit des Wirtschaftens der Banken durch deren Ausscheiden aus dem Wirtschaftsleben (Konkurs) sanktioniert. Ohne Realisierung dieser Sanktion versagt das marktwirtschaftliche System.

Durch zinslose manchmal noch dazu langfristige Ausstattung der Banken mit Zentralbankgeld ohne werthaltige Sicherheiten wird diese Gewährleistung ausser Kraft gesetzt und die Krise dauerhaft. Massive Zinssenkunfen begünstigen die wirtschaftlich unzulässige Kreditfinanzierung von Konsum, und erhöhren die Preise für Vermögenswerte und zu vermehrter Kreditfinanzierung von Vermögensbildung. An die Stelle der Marktwirtschaft tritt (neben Inflation, die eine Währungsreform nötig macht) staatliche Planwirtschaft.
1.3 Liegt der Grund der sogenannten Euro-Krise mithin in einer Verfehlung der Aufgabe der Banken und der Staaten, so würde eine Aufgabe der Euro-Währung wegen dieser Krise der Hinrichtung eines Rennpferdes wegen Verfehlung des Jockeys entsprechen. Statt der Aufgabe sind die Verfehlungen abzustellen und möglichst weitgehend zu kompensieren.
2 Zur Abhilfe durch Aufrechterhaltung des marktwirtschaftlichen Systems bedarf es einer Ergänzung des Euro-Währungssystems um Änderungen der rechtlichen Systemgrundlagen und einer Agentur zur Bewältigung staatlicher Überschuldung. Folgende System-Ergänzungen werden vorgeschlagen.
2.1 Im Bereich der Staatsfinanzierung.

- Die Einhaltung der Maastricht-Kriterien ist wirksam zu gewährleisten. Die Gewährleistung liegt im Staatsbankrott, der zwar nicht bereits bei ihrer Verletzung aber sobald eintritt, als der überschuldete Staat infolge der Verletzung die Kreditfähigkeit verliert. Soll der Staatsbankrott, soweit ihn der zahlungsunfähige Staat nicht aus eigener Kraft abwenden kann, zugleich aber auch Marktwirtschaft aufrechterhalten werden, so können dem überschuldeten Staat Hilfskredite gewährt werden, allerdings nur bei Sicherstellung eins sofort einsetzenden, kontinuierlichen Abbaus seiner Gesamtverschuldung innerhalb des geringsten, bei möglichen Anstrengungen erforderlichen Zeitraums.

Wird staatliche Überschuldung weder durch verantwortliches Wirtschaften der Staaten noch durch den demokratischen Gesetzgeber und auch nicht durch moderne rechtsstaatliche Verfassungen ausgeschlossen und reduziert, sollten sich Euro-Staaten im Rahmen des Euro-Systems zusätzlich zu den Maastricht- Kriterien verpflichten, für Kreditaufnahmen nicht mehr als einen bestimmten nach der Laufzeit gestaffelten Zinssatz aufzuwenden (zB. 4 % bei 10 Jahren Laufzeit). Die Verpflichtung hat ihren Sinn darin, dass höhere Zinsen eine Beschränkung der Kreditwürdigkeit wegen Gefährdung der Zahlungsfähigkeit eines Staates anzeigen.

- Um eine Bevormundung des betroffenen Staates und damit den Vorwurf einer Beeinträchtigung seiner Demokratie sowie Zerwürfnisse zwischen den Euro-Staaten zu vermeiden, kommt eine generelle Vereinbarung in Betracht, wonach im Fall einer Verletzung der Maastricht-Kriterien auf Antrag des bedürftigen Staates zinsgünstige EZB-Hilfskredite gewährt werden in Höhe der Hälfte der Summe, um die die Gesamtverschuldung im Zeitpunkt der Kreditgerwährung gegenüber ihrer Höhe im Zeitpunkt der ersten Überschreitung dieser Kriterien oder im Zeitpunkt der Einführung der Systemergänzung und danach im Zeitpunkt der letzten vorhergehenden Hilfskreditgewährung sinkt. Steigt die Gesamtverschuldung nach der Hilfskreditgewährung an, so wird der Hilfskredit in Höhe und im Zeitpunkt des Anstiegs zur Rückzahlung fällig. Der Hilfskredit wird spätestens 10 Jahre nach Gewährung zur Rückzahlung fällig.

- Die Kreditgewährung ist davon abhängig zu machen, dass der die Maastricht-Kriterien verfehlende Staat im Fall seiner dennoch eintretenden Zahlungsunfähigkeit seine Ansprüche, die in anderen Staaten zu erfüllen sind, und das Recht zur Bedienung solcher Ansprüche gegen den fehlsamen Staat an die Agentur abtritt und diese ermächtigt, sie zur Bedienung ihrer Auslands- Verpflichtungen nach Maßgabe eines im System festgelegten Rang-Katalogs zu verwerten.

- Die Kreditgewährung ist ferner davon abhängig zu machen, dass bei Zahlungsunfähigkeit eines Euro-Staates die anderen Euro-Staaten berechtigt und verpflichtet sind, Mindest-Nothilfen an bedürftige Bürger des fehlsamen Staates gegen Eingehung einer abtretbaren, gesundheitsabhängigen Verpflichtung zur Arbeit im fehlsamen Staat aus den Einnahmen abgetretener Ansprüche oder als Darlehen an den zahlungsunfähigen Staat zu zahlen.

Der direkte Nothilfefluss macht transparent, wer wirklich gibt und nimmt.
2.2 Im Bankenbereich.

Zur Bewältigung einer Überschuldung von Banken bedarf es einer Ergänzung des Kreditwesenrechts und einer Agentur zu ihrer Durchsetzung.

- Die Ergänzung sollte vorsehen, dass Großbanken ein Sondervermögen für den Giroverkehr zu unterhalten haben (andere Banken dürfen ein solches unterhalten). Im Giroverkehr dürfen keine Zinsen oder Gebühren erhoben werden. Die Kosten des Giroverkehrs werden von der EZB getragen und aus Erträgen der Diskontierung von Wechseln gedeckt, mit denen sich Banken bei der EZB refinanzieren.

- Nach einer weiteren Ergänzung sollten Großanken ein Sondervermögen für die Verwaltung von Sparkonten zu unterhalten haben (andere Banken dürfen ein solches unterhalten). Es werden besondere Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität dieses Sondervermögens vorgechrieben.

- Kredite der Staaten an Banken sind auszuschließen.

Auf diese Weise wird die Verantwortung der Banken dafür wiederherstellt, daß keine Kredite ausgereicht werden, deren Rückführung nicht sichergestellt ist. Dazu gehören grundsätzlich Konsumkredite und Kredite für Investitionen, die nicht mit ausreichender Aussicht auf Rentabilität verbunden sind (beispielsweise „Immobilienblasen“). Ausgeschlossen werden ferner riskante Finanztransaktionen wie die Finanzierung der Ausreichung langfristiger Kredite mit kurzfristigen Einlagen.
2.3 Im Bereich der Währungspolitik.

Zur Abhilfe ist ein verbindliches Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Kreditgewährung der EZB an Staaten ausserhalb des vorstehend umrissenen Rahmens zu begründen. Es sind nur solche finanzpolitischen Maßnahmen der EZB (insbesondere solche mit Auswirkungen auf die Geldmenge) zulässig, denen die Eurostaaten zugestimmt haben. Weitergehende Bindungen und Ermächtigungs-Bedingungen sind zu erwägen.
3 Ein Ausscheiden eines Staates aus dem Euro-System zum Zweck der „Abwertung“ (Korrektur der Aussenwirtschaftsbilanz) hat den Sinn, den Sozialpartnern der korrekturbedürftigen Volkswirtschaft die Entscheidung über Lohn- und Konsumsenkungen oder Leistungssteigerungen abzunehmen und die Verantwortung des Staates hierfür (durch Festlegung des Wechselkurses der neuen nationalen Währung) zu verschleiern. Sie führt zur Besieglung einer „gleichmäßigen“ Vernichtung verdienter und unverdienter Vermögen vor allem innerhalb des ausscheidenden Staates. Zu einer Verringerung der Überschuldung trägt das Ausscheiden nur um diesen Preis und nur dann bei, wenn sie zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des austretenden Staates führt. Es liegt daher im Interesse jedes Staates, seine Wettbewerbsfähigkeit autonom durch differenzierte eigene, interne Massnahmen aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.
4 Der Überschuldungs-Fall Griechenland konfrontiert mit wichtigen Lehren.
4.1 Wer einen Kredit gibt, dessen Rückzahlung nicht gewährleistet ist, schadet nicht nur sich sondern auch dem Schuldner. Er beteiligt sich an dessen Leichtsinn. Dient der Kredit der Konsumfinanzierung, ermutigt der Kreditgeber die Absicht des Kreditnehmer, schon heute zu konsumieren, was er morgen erst verdienen kann, während dieser künftige Verdienst mit vielen Unsicherheiten verbunden ist, besonders auch was die künftige Leistung und den künftigen Bedarf des Kreditnehmers betrifft. Konsumkredite sind für die Marktwirtschaft so etwas wie ein Bandwurm im Darm. Für Investitionskredite, mit denen keine gesicherte Aussicht auf rentablen Einsatz der Investition verbunden sind, gilt dasselbe. Solche Kredfite vermehren überdies die Buchgeldmenge ohne sicheren Gegenwert und sind für die Volkswirtschaft so etwas wie Leukämie für den Körper.
4.2 Kreditgewährung an ein überschuldetes Land, die nicht mit einem zügigen Abbau der Gesamtverschuldung dieses Landes verbunden ist (dazu den Vorschlag oben Abschn. 2.1), bedeutet eine Fortsetzung derselben Verfehlung, die zu der Überschuldung des kreditnehmenden Landes geführt hat. Sie führt schließlich den Kreditgeber in dieselbe Lage des Kreditnehmers, die bewältigt werden soll. Für Europa würden ähnliche Verhältnisse drohen wie sie nun für Griechenland eingetreten sind. Die Folgen beschränken sich nicht auf den wirtschaftlichen Bereich.
4.3 Ein Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone ist durch die wirtschaftliche Schwäche des Landes für sich gesehen nicht veranlasst. Wenn der Missbrauch des Euro für allseitige Überschuldung in Europa aufgegeben wird, ist vielmehr eine stabile, nicht manipulierte Euro-Währung der geeigneter Maßstab für die Überwindung der Kluft zwischen (einem Teil der) "Reichen" und den wirklich "Armen": Nationale Währungen leiden ja auch nicht am Zusammenleben von Armen und Reichen. Diese Kluft hat ihre Ursache nicht in der Währung sondern in der künstlichen Verkrüppelung der Marktwirtschaft (zum Beispiel durch Überschuldung oder durch staatliche Interventionen aller - zum Teil subtiler, "sozial" etikettierter - Art) als der besten und gerechtesten aller Wohlstandsquellen. Ausscheiden würde lediglich die Rückführung des Konsums und Erhöhung der Wirtschaftsleistung von Staatswegen durch Anpassung der Wechselkurse (statt durch "politisch" dort nicht erreichbare Selbstberschränkung und Selbstanforderung) ermöglichen, die zur Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes und zur Reduzierung seiner Schulden nötig ist. Das wäre im Ergebnis eine gute Sache, aber an der zugrundeliegenden Überschuldung und ihren europaweiten Folgen und Risiken ändert ein "Grexit" nichts. Wohl aber bietet die Bereitschaft der EZB, die allseitige Überschuldung um erhebliche Risiken für die Steuerzahler der Eurozone zugunsten einiger Länder zu ergänzen, für letztere allen Grund, in dieser Zone zu verbleiben.
5 Es wird dier Auffassung vertreten"der Euro" sei fehlerhaft. Er sei eine "falsch gestrickte Währung", er "spalte Europa". Zur Erläuterung heißt es, die Volkswirtschaften der den Währungsraum bildenden Mitgliedsländer wiesen unterschiedlich hohe Entwicklungsstände und Zyklen auf, die Vorstellungen über Schuldenpolitik beruhten auf unterschiedlichen Traditionen und Mentalitäten, die Maastricht-Kriterien würden einvernehmlich nur als lockere Empfehlungen angesehen, als Ergebnis wachse der Abstand zwischen Nord- und Südländern (Leserbrief von Pofessor Klaus Stocker, FAZ 26.2.2015). Das überzeugt nicht. Die gemeinsame Währung des Euro macht die unbestrittenen wirtschaftlichen, mentalen und traditionellen Unterschiede der Euro-Länder und ihrer Völker ebenso wie die Folgen dieser Unterschiede für das Zusammenleben in einer freiheitlichen, durch Angebot und Nachfrage gesteuerten Wirtschaftsordnung transparent. Gerade diese Steuerung erlaubt es jedermann, nach seinem Temperament und seiner Tradition zu leben. Dem entsprechen unterschiedliche Enwicklungsstände, unterschiedlicher materieller Wohlstand. Eine einheitliche Währung bietet dafür einen einheitlichen Masstab. Disharmonie entsteht, wenn die einen zwar den höheren Standard wünschen aber nicht die dafür ursächlichen Mentalitäten und Traditionen, und wenn diejenigen, die produktiver leben als andere, diesen ihre Produkte aufdrängen. Verschuldung erscheint als das Wundermittel, das beide Wünsche vereinbar zu machen scheint: sie verschafft dem Kreditnehmer höheren Standard und dem Kreditgeber Absatz für seine Produkte. Leider ist das präkatastrophale Glück vorübergehend, das altbekannte Wundermittel der Gelddruckmaschine führt in die altbekannte Katastrophe.

Gäbe es die Überschuldung nicht, müssten die einen auf Produktivität verzichten, die sie nicht selbst verzehren oder ausserhalb des Währungsgebiets eintauschen können. Dafür dürften die anderen ihren Traditionen und Mentalitäten treu bleiben und würden nicht in eine illusionäre und disharmonische Lage verführt. Wird die Marktwirtschaftsordnung nicht verstümmelt, halten Bereich der Privat- und Bankenwirtschaft die Konkursfolgen und im staatlichen Bereich die Nötigung der Regierungen, ihre Ausgaben auch für Tilgung und Verzinsung von Krediten durch Steuern zu decken, die allgemeine Verschuldung zum Zweck der Konsumfinanzierung in Grenzen. Arm und Reich profitieren vom Wohlstand, den allein Marktwirtschaft vermittelt. Deshalb war und ist es kein Fehler des Dollars oder der Gold-, Reichs- oder D-Mark, dass unterschiedliche Temperamente und Traditionen, Armut und Reichtum in ihrem Währungsgebiet nach einheitlichem Mass gemessen wurden und werden. Das Auseinanderklaffen von Armut und Reichtumg hat andere Ursachen, unter anderem in allgemeiner Überschuldung. Diese und nicht der Euro sind abzubauen.